Verhandlungen zwischen den Tarifparteien. zum Zweck des Abschlusses von Tarifverträgen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der privaten Wirtschaft. Sie vollziehen sich auf unterschiedlichen Ebenen: Bundesgebiet (Bundestarifvertrag, z. B. Bundesangestelltentarif), Landesebene (Landestarifvertrag) und Region (Regionaltarifvertrag) sowie unternehmensbezogen (z. B. VW-Tarifvertrag). Dabei bestimmen die Tarifparteien selbst, für welchen Industriezweig und welche Betriebe der Tarifvertrag gelten soll. Die Verhandlungen werden geführt von den Tarifkommissionen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände und beginnen mit Ablauf oder Kündigung des bestehenden Tarifvertrages durch eine der beiden Parteien, in aller Regel durch die Gewerkschaften. Ein Scheitern bewirkt einen tariflosen Zustand. Falls Bemühungen um Schlichtung ebenfalls erfolglos bleiben, beginnt die Phase des Arbeitskampfes. Literatur: Külp, B., Der Lohnfindungsprozess der Tarifpartner, Darmstadt 1977.
Vorhergehender Fachbegriff: Tarifverbund | Nächster Fachbegriff: Tarifvertrag
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|