eines der finanzwirtschaftlichen Ziele, das im Rahmen des unternehmerischen Handelns verfolgt wird. Im Streben nach Unabhängigkeit (Souveränität) trachtet die Unternehmensleitung danach, alle Entscheidungen ohne Einwirkung Dritter zu fällen. Dritte sind aus der Sicht des angestellten Managements und von Gesellschaftern primär Kreditgeber. Das angestellte Management kann in diesen Kreis auch zusätzliche Gesellschafter einbeziehen.
Unabhängigkeit wird aus Gründen der Flexibilität (Anpassungsfähigkeit) an unvorhersehbare Situationsänderungen, die rasche Entscheidungen sowie die reibungslose Abwicklung von Entscheidungsprozessen erfordern, angestrebt. Sie ist aber nicht nur für die Qualität des formalen Ablaufs von Entscheidungsprozessen relevant. Durch ihre Existenz ist die Unternehmensleitung zugleich in der Lage, das anstehende Problem im Sinne der Unternehmensinteressen inhaltlich optimal zu lösen.
Eine graduelle Abstufung der Unabhängigkeit erfolgt durch Finanzierungsart ( Finanzierung, Kapital) und Rechtsform der Unternehmung (z. B. Stille Gesellschaftereinlage, Kommanditeinlage, Aufnahme eines GmbH-Gesellschafters, Aufnahme eines Gesellschafters in die OHG). Primäres Entscheidungskriterium ist das Ausmaß der Haftung des Kapitalgebers für Verbindlichkeiten der Unternehmung.
Eine Einteilung der Unabhängigkeit ist auch möglich nach der Art des Mitspracherechts und der Mitarbeit des Kapitalgebers: Mitsprache bei der Gewinnverwendung, der Verwendung des Finanzierungsanteils (Investitionsentscheidung), der Erweiterung und Änderung des Betriebszwecks, der Rechtsformänderung, Entscheidungen über die Organisation des Geschäftsablaufs.
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