alle natürlichen und juristischen Personen (Eigentümer, Lieferanten, Abnehmer, Arbeitnehmer, Banken, Versicherungen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften), die der Unternehmung Eigen- oder Fremdkapital befristet oder unbefristet zur Verfügung stellen.
Auch die öffentliche Hand kann mittels Steuerstundung, Darlehensgewährung, Subvention oder Bürgschaft als Kapitalgeber auftreten.
Derjenige, der einer anderen Wirtschaftseinheit, dem Kapitalnehmer, Kapital als Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt. Vor allem Banken, Versicherungen u. a. Finanzinstitutionen.
alle Personen (Eigentümer, Lieferanten, Abnehmer, Arbeitnehmer oder andere Interessenten) und Institutionen (Banken, Versicherungen, Beteiligungsgesellschaften usw.), die der Unternehmung Fremd- oder Eigenkapital zur Verfügung stellen. Auch die öffentliche Hand kann mittels Steuerstundung, Darlehensgewährung, Subventionen und Bürgschaften als Kapitalgeber auftreten.
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