Mit diesem Sammelbegriff bezeichnet man die gesamten öffentlichen Verwaltungen, das sind der Bund (einschließlich Sondervermögen), die Bundesländer und die Gemeinden. Die öffentliche Hand ist über Zwecktöchter in verschiedenen Rechtsformen, z. B. Anstalten des öffentlichen Rechts, auch unternehmerisch tätig und nimmt am Wirtschaftsleben teil.
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