Siehe auch: Monopol, Marktformen
(Monopson) Ein Nachfrager steht vielen Anbietern auf einem Markt gegenüber (Marktformen). Nachfragemonopole haben auf Faktormärkten Bedeutung. Gibt es z. B. in einem kleineren Ort nur ein Unternehmen, das Arbeitskräfte nachfragt, so wird die Höhe des Nominallohnsatzes im Gleichgewicht durch die Bedingung Grenzlohnsatz = Grenzertragswert bestimmt. Die Angebotskurve A gibt dem Unternehmer die Durchschnittslöhne an, die er bei alternativen Arbeitsmengen zahlen muss (vgl. Abb.). Für den Unternehmer ist nun jedoch der Grenzlohnsatz, d.h. der Nominallohn, den eine zusätzliche Arbeitseinheit kostet, entscheidend. Bei einer normalen Angebotskurve ist der Grenzlohnsatz (Kurve A\' in Abb.) immer höher als der Durchschnittslohnsatz (Kurve A in Abb.). Der Schnittpunkt von Grenzlohnsatz- und Arbeitsnachfragekurve ist die optimale Situation für den Monopsonisten (S in Abb.). Er fragt die Arbeitsmenge Ä zum Lohnsatz t nach. Literatur: Ott, A., E., Grundzüge der Preistheorie, 3. Aufl., Göttingen 1972, S. 201 ff. Arndt, H., Mikroökonomische Theorie, Bd. 1, Tübingen 1966, S. 155 ff.
(= Monopson) ein Nachfrager nach einem Gut und zahlreiche kleine Anbieter (Marktformen). Nachfragemonopolist sei ein Unternehmen, das einen variablen Produktionsfaktor v nachfragt. Die positiv geneigte Gesamtangebotskurve (gewonnen durch horizontale Aggregation der Grenzkosten-kurven der kleinen Anbieter) für den Faktor ist die Preis-Bezugs-Kurve des Nachfragemonopolisten. Der Ausgabenzuwachs für den Erwerb einer weiteren Faktoreinheit ist die Grenzausgabe GA des Monopolisten. Aufgrund der positiven Steigung der Preis-Bezugs-Kurve ist die Grenzausgabe höher als der Preis. Auf dem Absatzmarkt sei der Nachfragemonopolist einer unter zahlreichen Anbietern mit einem durch den Markt vorgegebenen Produktpreis. Die Wertgrenzproduktkurve zeigt das mit dem Produktpreis bewertete Grenzprodukt des nachgefragten Faktors. Der Monopolist erreicht einen maximalen Gewinn, wenn die Bedingung
1. Ordnung Wertgrenzprodukt = Grenzausgabe und die Bedingung
2. Ordnung Steigung der Wertgrenzproduktkurve < Steigung der Grenzausgabenkurve erfüllt sind (Gewinnmaximierung). Beide Bedingungen sind im Schnittpunkt C\' der Wertgrenzproduktkurve WGP und Grenzausgabenkurve GA gegeben. Der Punkt C auf PBK unterhalb C\' bezeichnet den gewinnmaximalen Faktorpreis und die Menge (qm und vm). Der Nachfragemonopolist verhält sich hier als Preisfixierer. Für die Anbieter ist der Preis ein Datum, und sie verhalten sich als Mengenanpasser. Unter Verteilungsgesichtspunkten ist zu beachten, dass der vom Nachfragemonopolisten für den Faktor gezahlte Preis niedriger ist als dessen Wertgrenzprodukt. Die Menge ist niedriger, als sie bei Mengenanpassern wäre (Schnittpunkt von WGP und PBK). Besitzt der einzige Nachfrager nach einem Produktionsmittel auch ein Angebotsmonopol für das von ihm hergestellte Produkt, so erzielt er auf dem Absatzmarkt (bei negativ geneigter Preis-AbsatzFunktion) einen Grenzumsatz, der kleiner ist als der Produktpreis. Die Gewinnmaximierungsbedingung
1. Ordnung für den Bezugsmarkt lautet Grenzumsatzprodukt = Grenzausgabe. Literatur: Schumann, J. (1992)
In der Morphologie Heinrichs von Stackelberg ergeben ein Anbieter und viele Nachfrager das Nachfragemonopol. Ein Anbieter und ein Nachfrager bilden das zweiseitige Monopol.
vgl. Angebotsmonopol
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