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Arbeitnehmerinnen

Die Anzahl der weiblichen Erwerbstätigen hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. Die Erwerbsquote der 15—60jäh- rigen Frauen in Österreich betrug 60,8% im Jahr 1990. In der BRD (alte Bundesländer) waren 1989 ca. 55%, in der ehemaligen DDR (1988) ca. 80% der 15-65jährigen Frauen erwerbstätig. Insbesondere stiegen die Erwerbsquoten (Erwerbspersonen) der verheirateten und geschiedenen Frauen. Der Anteil der Frauen an den unselbständig Beschäftigten beträgt in Österreich ca. 41%. Ähnliche Entwicklungen gelten in allen Industrienationen. Erwerbstätige Frauen sind einer Reihe von Benachteiligungen ausgesetzt, z.B.: •   Arbeitsplätze mit höherer Konjunkturabhängigkeit und repetitiven Tätigkeiten (angelernte, ungelernte Arbeitnehmer/innen) werden überproportional mit Frauen (Randbelegschaft) besetzt. Frauen sind daher (neben Ausländern/innen) stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. •   Niedrigeres Einkommen bei gleicher Arbeitsleistung der Frauen. 1990 bezogen z.B. in den alten Bundesländern weibliche Angestellte im Durchschnitt um 35% weniger Einkommen als männliche Angestellte. •   Frauen nehmen in geringerem Masse als Männer an beruflichem Aufstieg teil. Sie sind in den oberen Hierarchiestufen der Unternehmen und Verwaltung meist sowohl im Verhältnis zu ihrem Beschäftigungsanteil als auch zu ihren Qualifikationen unterrepräsentiert. Als häufige Gründe für die Benachteiligung von Frauen werden vor allem die Kosten durch höhere Fluktuation, die stärkere Familienorientierung (und damit geteiltes Commit- ment), die niedrigere Qualifikation und der geringere Aufstiegswillen weiblicher Arbeitnehmer genannt. Diese Argumentation kann aber nicht aufrecht erhalten werden, da der Trend dahin geht, dass Frauen seltener ihre Berufstätigkeit unterbrechen bzw. sich die Unterbrechungszeit verkürzt. Gesellschaftlicher Wertewandel, verstärkte Individualisierungstendenzen und die zunehmend höheren Bildungsabschlüsse der Frauen lassen neben der Familie die Berufstätigkeit in den Mittelpunkt des Lebens treten. Auf gesetzlicher Basis wurden und werden Massnahmen zur Realisierung der Gleichbehandlung der Geschlechter gesetzt. Alle Bereiche eines Arbeitsverhältnisses (z.B. geschlechtsneutrale Stellenausschreibung, gleiches Entgelt, comparable worth und betriebliche Aus- und Weiterbildung) sind darin einbezogen. Auch Schutzmassnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind in Diskussion. In Unternehmen werden seit den 70er Jahren spezielle Massnahmen für Arbeitnehmerinnen (Frauenförderpläne) gesetzt. Die Kombination von Familie und Beruf soll den Frauen erleichtert und damit auch eine höhere Unternehmensbindung erreicht werden.     Literatur: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht über die soziale Lage 1990, Wien 1991. Demmer, C. (Hrsg.), Frauen ins Management. Von der Reservearmee zur Begabungsreserve, Wiesbaden 1988. Jochmann-Döll, A., Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Ausländische und deutsche Konzepte und Erfahrungen, München, Mering 1990. Pfarr; H. M.!Bertelsmann, K., Diskriminierung im Erwerbsleben. Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1989. WSI-Mitteilungen (Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Beruf, Karriere - und wie geht\'s der Familie? Schwerpunktheft 2/1991.

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