bezeichnet die Forderung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit". In den meisten Rechtsordnungen moderner Industriestaaten ist eine "Einkommensdiskriminierung" (d.h. Bezahlung niedrigerer Einkommen aufgrund von Geschlecht, Rassen- oder Nationalitätszugehörigkeit etc.) nicht zulässig. Empirisch sind dennoch segmentierte Arbeitsmärkte zu beobachten, die vor allem aus der "Arbeitsplatz- diskriminierung", d.h. der systematischen Zuordnung bestimmter Gruppen zu bestimmten Arbeitstätigkeiten, resultieren.
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