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Fluktuation

ist die Bezeichnung für das Ausscheiden und den Eintritt von Arbeitnehmern im Betrieb oder der Unternehmung, also den Personalwechsel.

Dem Fluktuationsbegriff werden in der Literatur und der Wirtschaftspraxis je nach interessierenden Aspekten unterschiedliche Inhalte zugeordnet. Obwohl z. B. datentechnische Gründe für einen umfassenderen Fluktuationsbegriff, verstanden als die Summe aller Personalabgänge, sprechen, wird in der Praxis einer engeren Begriffsfassung der Vorzug gegeben. Als Fluktuation wird demnach der Austritt eines Arbeitnehmers aus einer Organisation aufgrund der autonomen Entscheidung, einer anderen Organisation beizutreten, bezeichnet. Der Einfluß solcher Bewegungsvorgänge kann je nach Ausmaß, sowohl unter dem Aspekt der damit verbundenen Kosten, als auch im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Bedarfsplanung für die Unternehmen von großer Bedeutung sein. Empirische Untersuchungen zeigen, daß der weitaus größte Anteil (ca. 80%) der freiwilligen Entscheidungen zum Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Jahre der Zugehörigkeit eines Mitarbeiters zu einer Organisation getroffen wird.

In der Wirtschaftssoziologie: Bewegung, Wechsel, [1] nach T. Geiger (1951) im Unterschied zum individuellen Wechsel der „Zu- und Abstrom von Einer-Massen zwischen den durch das angewandte Schichtungsmodell erfassten Schichten“ oder anderen Einheiten, wie beispielsweise Berufspositionen, Generationen. Geiger unterscheidet Fluktuation von Umschichtungen, die aufgrund komparativstatischer Analyse (Zeitpunktevergleich) immer nur das Nettoergebnis von Fluktuation widerspiegeln; demgegenüber stellt Fluktuation die Gesamtzahl der zwischen den Zeitpunkten abgelaufenen Bewegungen dar (als Zu- oder Abstrom).

[2] In speziellem Sinn Bezeichnung für die Häufigkeit der Arbeitsplatzwechsel in und zwischen Betrieben. Gründe und Neigung zu Fluktuation sind wichtiger Gegenstand der angewandten Industrie- und Betriebssoziologie.

in der weiten Abgrenzung jede Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen im Betrieb. Das personalwirtschaftliche Erkenntnisinteresse bezieht sich hier im wesentlichen auf die Veränderung der Personalstruktur (z.B. Alters-, Geschlechts- und Qualifikationsstruktur). Eine engere Abgrenzung schliesst Abgänge aufgrund von Kündigungen des Arbeitgebers aus; sie umfasst dann Austrittsentscheidungen der Arbeitnehmer sowie Abgänge infolge Er- reichens der Altersgrenze, Invalidität und Tod. Diese Definition dient wesentlich als Grundlage der betrieblichen Personalbedarfsplanung (z.B. Ersatzbeschaffung). In der engsten Abgrenzung umfasst Fluktuation ausschliesslich Kündigungen durch Arbeitnehmer. Diese Kenngrösse wird gern als Massstab für die Qualität personalwirtschaftlicher Gestaltung herangezogen. Obwohl sie auch durch Angebots- und Nachfrageverhältnisse auf den Teilarbeitsmärkten bestimmt ist, wird ihr eine Indikatorfunktion für das relative Ausmass der Arbeitszufriedenheit von Belegschaftssegmenten sowie für die Funktionalität insb. von Führungs-, Entgelt- und Personalentwicklungssystemen zugesprochen. Für personalwirtschaftliche Fragestellungen wird i.d.R. nicht die absolute Zahl der Abgänge, sondern die Fluktuationsrate analysiert: Abgänge (entsprechend Begriffsabgrenzung) pro Zeiteinheit : durchschnittliche Gesamtbelegschaft pro Zeiteinheit. Üblicherweise werden Fluktuationsraten nicht nur auf Betriebsebene erhoben, sondern auch nach Abteilungen oder Arbeitnehmersegmenten ermittelt. Eine hohe Fluktuationsrate erweist sich i.d.R. bei überschüssiger Personalkapazität dann als effizient, wenn dadurch u. U. Kosten verursachende Personalabbaumassnahmen entbehrlich werden. Sie kann sich aber dann als problematisch erweisen, wenn die Ersatzbeschaffung infolge eines knappen Angebots an Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt kostspielig ist. Literatur: Dröll, D., Bewerber-Fragen zum Arbeitsplatzwechsel, 10. Aufl., Frankfurt a.M. 1991. Benz, W, Massnahmen zur Beeinflussung der Fluktuation von gewerblichen Arbeitnehmern, Berlin 1984. Rosemann, E., Managing Employee Turnover, New York 1981.

In der Regel wird nicht die absolute Zahl der Fluktuation ermittelt, sondern die sogenannte Fluktuati­onsrate, i.W. der Anteil der austretenden Mitarbeitenden am Gesamtbestand. Es ist aber zu beachten, dass der Begriff der Fluktuation unterschiedlich aufgefasst wird. Zum Teil werden nur freiwillige, von den Mitarbeitenden alleine initiierte Austritte und zum Teil werden alle Austritte berücksichtigt. Beim Vergleich von Fluktuationsraten muss folglich sichergestellt werden, dass von den gleichen Grundla­gen ausgegangen wird. Die Fluktuationsrate wird üblicherweise mit einer der beiden folgenden For­meln berechnet:
Fluktuation Siehe auch   Personalauswahl (mit Literaturangaben).

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