Invalidität bedeutet: Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und die verminderte Berufsfähigkeit der Bergleute.
Ein dauernder Verlust der körperlichen und geistigen Funktions- und Leistungsfähigkeit. Gegen die Folgen der Invalidität kann man sich mit einer Unfall- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Die Invalidität wird mit einem bestimmten Grad festgesetzt. Eine Querschnittslähmung würde beispielsweise einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent entsprechen. Gliedertaxe.
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