Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grad der Invalidität. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Versicherungssumme. Siehe auch Gliedertaxe. In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
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