auf Vilfredo PARETO zurückgehendes Wohlfahrtskriterium, nach dem ein wirtschaftlicher (bzw. sozialer) Zustand einer Alternative überlegen ist, wenn wenigstens ein (»relevantes«) Individuum diesen Zustand vorzieht und die anderen zumindest indifferent sind (jeweils gemessen an den Präferenzen der betroffenen Individuen). Die individuellen Präferenzen werden meist als unabhängig voneinander und über die Zeit konstant angenommen. Allerdings erscheinen Versionen des PARETO-Kriteriums unter Einbeziehung wechselnder Präferenzen möglich (Sidney SCHOEFFLER, Jerome ROTI-IENBERG). Auch die Interdependenz individueller Nutzenfunktionen (PARETO-optimale Verteilung, Externalitäten) wurde formal weitgehend berücksichtigt. Unter der keineswegs abwegigen Annahme, dass die individuelle »Wohlfahrt« von der relativen Stellung des Individuums in der Einkommenshierarchie abhängt, wird jedoch das PARETO-Kriterium weitgehend bzw. gänzlich unanwendbar. Auch ohnedies erscheint der Anwendungsbereich für das PARETO-Kriterium eng, weil ökonomische Alternativen sich i.d.R. nicht nur durch Gewinner- bzw. Verliererpositionen unterscheiden. Zusätzliche (wenn auch gleichfalls beschränkte) Anwendungsfälle fur das PARETO-Kriterium versprechen die Kompensationstheorie bzw. die paretianisch orientierten Wohlfahrtskriterien. Darüber hinaus war das PARETO-Kriterium Grundlage für Ansätze (James M. BUCHANAN und Gordon TULLOCK) zur »Ableitung« optimaler gesellschaftlicher Entscheidungsregeln (einer »Verfassung«). Literatur: Linde, R. (1992). Feldman, A.M. (1986). Sohmen, E. (1976). Nath, S.K. (1969). Buchanan, J.M., Tullock, G. (1962)
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