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Finanzbedarf

Der Finanzbedarf entspricht dem Geldbedarf, der zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht durch die kapitalfreisetzenden Einnahmen gedeckt wird. Ein positiver Saldo signalisiert dem Finanzmanagement die Notwendigkeit, entweder über die Außenfinanzierung das zur Investitionsdurchführung benötigte Kapital aufzunehmen, durch innerbetriebliche Maßnahmen die betriebliche Ein- und Auszahlungsstruktur zu modifizieren oder eine Planrevision vorzunehmen.

Siehe
>>> Finanzplanung,
>>> Kapitalbedarf.


ist eine wichtige Rechengröße im Rahmen der Finanzplanung und des Finanzbudgets. Finanzbedarf setzt sich zusammen aus Investitionen im Anlagevermögen, Investitionen im Umlaufvermögen, Rückzahlung des Fremdkapitals, Rückzahlung von Eigenkapital sowie Gewinnausschüttung und Verlust. Sämtliche Positionen zusammen ergeben für das Budgetjahr den Finanzbedarf. Der so ermittelte Finanzbedarf wird der Innenfinanzierung und der geplanten

Außenfinanzierung gegenübergestellt. Für das nächste Jahr ist im Durchschnitt die Liquidität dann gewährleistet, wenn der Finanzbedarf durch die Innenfinanzierung und die Außenfinanzierung abgedeckt werden kann. Bei Unterdeckung muß eine Budgetrevision durchgeführt werden, bevor das gesamte Budget verabschiedet und als Fahrplan für das nächste Jahr gelten kann.

Finanzbedarf ist der Bedarf der Unternehmen an Finanzierungsmitteln. Da die Finanzierungsmittel eines Unternehmens stets dem im Unternehmen investierten Vermögen entsprechen, resultiert der Finanzbedarf aus den Investitionsplänen der Unternehmen. Da diese Investitionspläne ihrerseits von den Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel abhängen, gibt es keinen autonom bestimmbaren Finanzbedarf Der Finanzbedarf ergibt sich in der Praxis als Summe der in einem Unternehmen während eines bestimmten Zeitraums geplanten Investitionsauszahlungen, wobei zur Erstellung der Investitionspläne von pauschalen Annahmen über die Kosten der Deckung des Finanzbedarf ausgegangen wird.

Bei Unternehmen der Bedarf an Finanzierungsmitteln für die Tätigkeiten der Unternehmung. Ergibt sich im Finanzplan als (negative) Differenz (Saldo) zwischen den geplanten Einnahmen und Ausgaben und muss durch Kapital zuführende Einnahmen gedeckt werden. Als Kapitalbedarf auch der Betrag des zur Finanzierung einer Unternehmung bzw. bestimmter Projekte oder Geschäfte erforderlichen Kapitals. Ist durch Finanzierung (Kapitalbeschaffung) zu decken.

(1) von Unternehmen: Kapitalbedarf. (2)  Bei einer Gebietskörperschaft wird der Finanzbedarf durch die Ausgabenbelastung bestimmt, die aus der Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung resultiert. Durch einen Vergleich des Finanzbedarfs mit der jeweiligen Finanzkraft wird über das Ausmass des notwendigen Finanzausgleichs entschieden. Allerdings gibt es keine objektiven Massstäbe für den Finanzbedarf. Der gebräuchlichste Indikator ist die Einwohnerzahl, die durch weitere Faktoren "veredelt" werden kann, um besonderen Bedarfssituationen (z.B. Küstenregionen, hoher Anteil von Schülern oder Rentnern an der Bevölkerung) und einem mit steigender Bevölkerungszahl überproportional wachsenden Finanzbedarf ( Brechtsches Gesetz) Rechnung zu tragen (Ausgleichsmesszahl). Sowohl die Arten wie auch der Umfang der zu berücksichtigenden Sonderbedarfe waren in den vergangenen Jahren zwischen den Beteiligten des Länderfinanzausgleichs äusserst umstritten. Hierin ist eine der Ursachen für die (mittlerweile) zahlreichen Normen- kontrollanträge vor dem Bundesverfassungsgericht zu sehen.

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