Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Bargeld

gesetzliches Zahlungsmittel in Form von Banknoten und Münzgeld. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Deutsche Bundesbank gem. Art. 88 GG und § 14 (1) BBankG das alleinige Recht, Banknoten zu emittieren und einzuziehen (§ 14 ( 2)BBankG). Das Emissionsrecht bei Münzen (mMünzregal) steht dem Bund zu. In dessen Auftrag bringt die Bundesbank Münzen in den Verkehr.

ist nach älterer Anschauung Geld, bei dem Nennwert und Substanzwert der Münzen übereinstimmten. Heute gelten als Bargeld Scheidemünzen und Banknoten.

Beim Bargeld handelt sich um die Gesamtheit der gesetzlichen Zahlungsmittel. Bargeld kommt sowohl in Form von Banknoten als auch in Form von Münzen vor. Bargeld ermöglicht das unmittelbare Bezahlen einer Leistung. Im Gegensatz zur Barzahlung kommt auch eine bargeldlose Zahlungsweise in Betracht (Buchgeld).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Geld in Form von Banknoten oder Münzen, die ein gesetzlich gültiges Zahlungsmittel sind.

Das Bargeld ist Bestandteil des gesamten Geldvolumens eines Landes, welches jedoch zum größten Teil aus Buchgeld besteht. Der mit Bargeld durchgeführte Zahlungsverkehr wird als Bargeldverkehr (Barzahlung) bezeichnet. Bargeld und Buchgeld ergänzen sich (noch) wechselseitig und bilden zusammen den einheitlichen Geldumlauf. Die Banken und Sparkassen unternehmen alles zur Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Primärliquide Mittel. Banknoten und Geldmünzen sowie evtl. Guthaben bei der Zentralbank; Zentralbankgeld. Auch: Barmittel, Barguthaben. Barschaft, Kasse, Cash. Ggs.: Buchgeld.

Zentralbankgeld

Bestand an Zahlungsmitteln (Münzgeld und Banknoten). In der älteren Literatur wird unter «baarem Geld« vollwertiges Geld verstanden, bei dem Nennwert und Substanzwert der Münze (z.B. in Gold) weitgehend übereinstimmen. Bargeld im Sinne der heutigen Definition wurde in der älteren Literatur als Stückgeld bezeichnet. Im Europäischen System der Zentralbanken obliegt die Genehmigung der Bargeldemission der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Ausgabe der auf Euro lautenden, als gesetzliche Zahlungsmittel der Gemeinschaft geltenden Banknoten erfolgt ab 2002 durch die EZB und die Nationalen Zentralbanken. Die Ausgabe der auf Euro und Cents lautenden Münzen erfolgt durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Unbeschadet des Buchgelds und neuerdings auch des elektronischen Geldes, v.a. der Form des Kartengeldes, das sich zum engen Substitut von Bargeld entwikkelt, ist der Bargeldumlauf z.Z. noch bemerkenswert hoch. Der Zahl nach werden rd. 80% der Transaktionen bar und 20% unbar abgewickelt. Gemessen am Wert ist das Verhältnis genau umgekehrt: Bargeld behauptet v.a. im Kleinverkehr dank der definitiven Abwicklung von Hand zu Hand und der dabei anfallenden geringen Information- und Transaktionskosten seine Stellung. Die Anonymität der Barverkehrs, d.h. die Vermeidung von identifizierbaren und ggf. lange noch nachvollziehbaren Kontenbewegungen macht Bargeld auch für die Schattenwirtschaft zum interessanten Zahlungsmittel. Im Geldangebotsmultiplikator (Geldangebot) ist die Barhaltungsquote, definiert als Bargeldumlauf bezogen auf die Geldmenge bzw. eine ihrer Einlagenkomponenten, die wichtigste vom Nichtbankenverhalten bestimmte Einflußgröße.

Im Gegensatz zum Buchgeld bezeichnet man als Bargeld Banknoten und Münzen, über die man persönlich verfügt. Siehe auch: Buchgeld

Dazu zählen Banknoten und Scheidemünzen. B. ist gesetzliches Zahlungsmittel. Es kann nur von der Zentralbank geschaffen werden (im Unterschied zum Buchgeld). Auch das außerhalb des inländischen Bankensystems umlaufende B. zählt zur Geldmenge (M 1).

Vorhergehender Fachbegriff: Barge-Verkehr | Nächster Fachbegriff: bargeldlos



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Stimulus-Reaktions-Modelle | Sichteinlage | RZZ

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon