den Bundeshaushalt ergänzende, aber gesetzlich unverbindliche fünfjährige Planung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben gemäß § 9 Stabilitätsgesetz. Der Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung umfasst z. B. den Haushalt 1993, den Haushaltsentwurf 1994 und die Fortschreibung für die Jahre 1995-1997, sodass eigentlich nur drei Jahre über den aktuellen Haushalt hinaus geplant wird. Der mittelfristige Finanzplan beinhaltet eine vollständige Gegenüberstellung aller zu erwartenden – Einnahmen und – Ausgaben des Bundes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die mittelfristige Finanzplanung sollte dabei drei Funktionen erfüllen, die auch den systematischen Aufbau des Finanzplans kennzeichnen:
1. politische Programmfunktion: Gesamtschau der finanzwirksamen programmatischen Regierungsziele unter Berücksichtigung von Zukunftserfordernissen (funktionale Gliederung);
2. finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion: Vermeidung von Doppelplanungen, Aufdeckung von Folgekosten, Sicherung des Ausgleichs von Einnahmen und Ausgaben (institutionelle Gliederung entsprechend dein Ministerialplan);
3. volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion: Orientierung der Budgets hinsichtlich Gesamtumfang und Struktur an der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Gewährleistung einer gleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung; systematische Gliederung volkswirtschaftlicher Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem Staatskonto der volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Siehe: Finanzplanung
Finanzplanung in Banken, die sich über mittlere Fristen - z. B. 1-3 Jahre -erstrecken kann, in Banken aber eher im Einjahresbereich liegt.
Finanzplanung
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