Welche Art von Methode bei der Aufstellung von Finanzplänen verwendet werden soll, ist auf generelle Weise nicht zu beurteilen. Um so längerfristig ein Finanzplan gilt, desto besser läßt sich die Planbilanz heranziehen. Um so kurzfristiger ein Finanzplan ist, desto eher besteht die Möglichkeit, aus dem Zahlenmaterial des betrieblichen Rechnungswesens, des Vertriebs, der Beschaffung, der Produktion und den anderen Bereichen auf statistische Weise die Informationen über die geplanten Einzahlungen und Auszahlungen zu bekommen. Vor allem für die dispositive Steuerung im Finanzbereich ist dann dieses Vorgehen vorzuziehen.
Der Finanzplan ist ein Teilplan der gesamten betrieblichen Planung. Er hat im wesentlichen drei Aufgaben: die Ermittlung des Finanzbedarfs einer Periode, die Planung der Liquidität, d.h. Planung der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt, die Ermittlung der optimalen Finanzierungsart. Folgende Arten von Finanzplänen lassen sich unterscheiden:
1. Primärer und sekundärer Finanzplan: Orientiert sich der Finanzplan an den Finanzierungsmöglichkeiten und ist er die Grundlage der anderen Teilpläne, spricht man von einem primären Finanzplan. Orientiert er sich an den Finanzierungsaufgaben, die in den betrieblichen Teilplänen niedergelegt sind, handelt es sich um einen sekundären Finanzplan.
2. Kurz-, mittel- und langfristiger Finanzplan: Grundlage der Differenzierung ist die Dauer der Planungsperiode. Kurzfristige Finanzpläne können sich auf eine Woche oder auch auf ein halbes Jahr beziehen. Sie sind sehr detailliert und geben einen Überblick über die zu erwartenden Geldeingänge bzw. Zahlungsverpflichtungen. Mittelfristige Finanzpläne erfassen die Ein- und Auszahlungen, wie sie etwa im Laufe eines Jahres geplant sind. Sie weisen schon größere Ungenauigkeiten auf, da die Planung weiter in die Zukunft gerichtet ist. Der langfristige Finanzplan wird bei Gründung erstellt und aufgrund der kurz- und mittelfristigen Pläne laufend der Entwicklung angepaßt.
3. Ordentlicher und außerordentlicher Finanzplan: Zahlungen, die durch laufende Geschäftsvorfälle hervorgerufen werden, sind Gegenstand des ordentlichen Finanzplans. Haben sie keinen unmittelbaren Bezug zu den laufenden Geschäften, wie z.B. Investitionsausgaben, so werden sie in einem außerordentlichen Finanzplan erfaßt. Vier wesentliche Voraussetzungen sind zu nennen, damit die oben genannten Finanzpläne zu einem wirksamen Hilfsmittel der Steuerung werden: Sämtliche Zahlungsströme der Unternehmung in der Planungsperiode sollen erfaßt werden (Vollständigkeit), möglichst genaue Zeitangabe der Zahlungen (Zeitpunktgenauigkeit), genaue Erfassung oder Schätzung der Zahlungsbeträge (Betragsgenauigkeit), Aktualität der Pläne, d.h. laufende Anpassung und Korrektur der Planzahlen an die Entwicklung (Elastizität).
4. Neben den oben genannten Finanzplänen, die auf statistische Weise eine Zusammenstellung der Auszahlungen und Einzahlungen durchführen, sind die Finanzpläne zu nennen, die auf der Grundlage der Planbilanzzahlen erstellt werden. Diese Finanzpläne werden im Sinne von Planbewegungsbilanzen erstellt und stellen die geplante Mittelverwendung der geplanten Mittelherkunft für ein Planjahr gegenüber. Vor allem für die Aufstellung des Jahresbudgets wird diese Art von Finanzplan verwendet. Man nennt sie häufig Kapitalbindungsplan. Für die kurzfristigere Finanzplanung während des Jahres, z.B. die Aufstellung monatlicher Finanzpläne, werden auf statistische Weise die Einzahlungen und Auszahlungen ermittelt. Welche Art von Methode bei der Aufstellung von Finanzplänen verwendet werden soll, ist auf generelle Weise nicht zu beurteilen. Um so längerfristig ein Finanzplan gilt, desto besser läßt sich die Planbilanz heranziehen. Um so kurzfristiger ein Finanzplan ist, desto eher besteht die Möglichkeit, aus dem Zahlenmaterial des betrieblichen Rechnungswesens, des Vertriebs, der Beschaffung, der Produktion und den anderen Bereichen auf statistische Weise die Informationen über die geplanten Einzahlungen und Auszahlungen zu bekommen. Vor allem für die dispositive Steuerung im Finanzbereich ist dann dieses Vorgehen vorzuziehen.
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