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Zielprojektion

regierungsamtliche quantitative Vorausschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit globalem Zielcharakter. Das Stabilitätsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, in ihrem Jahreswirtschaftsbericht die angestrebten Ziele in einer einjährigen Projektion darzulegen; ergänzend tritt eine mittelfristige Projektion hinzu. Um tatsächliche und gewünschte Entwicklung in Einklang zu bringen, sind Informationen über die gegenwärtige Problemlage (Diagnose), sich abzeichnende Fehlentwicklungen ohne zusätzliche stabilitätspolitische Massnahmen (Status-quo-Prognosen) und Zielprojektionen erforderlich. Da die wirtschaftspolitischen Instanzen durch ihr Handeln die Entwicklung des Wirtschaftsprozesses beeinflussen, haben Zielprojektionen normativen Charakter. Sie zeigen auf, welche zukünftige Entwicklung erwünscht und wahrscheinlich ist, wenn bestimmte Massnahmen ergriffen werden. Die Aufgaben der Zielprojektion erstrecken sich auf die Information aller am Wirtschaftsgeschehen Beteiligten, insb. der staatlichen Instanzen, und auf die Koordination ihrer politischen Entscheidungen. Methodisch erfolgt die Erstellung der Zielprojektionen vorwiegend nach dem Iterationsverfahren. Auf der Grundlage eines vollständigen, geschlossenen Kreislaufschemas werden die einzelnen Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsgrössen des Sozialprodukts isoliert geschätzt und anschliessend dem Konsistenztest der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterzogen. In Teilbereichen treten ergänzend ökonometrische Partialmodelle hinzu, so dass strenggenommen von einer Mischform methodischer Ansätze gesprochen werden muss. Die Überprüfung der Treffsicherheit der Zielprojektionen erfolgt i. d. R. mit Hilfe statistischer Fehlermasse. Die Tabelle weist den relativen Fehler (F) der Projektionen (P) bezogen auf die Ist-Werte (I) aus: Die Tabelle zeigt bei konjunkturellen Umschwüngen verhältnismässig grosse Zielabweichungen (Beispiele sind die Jahre 1974/75, 1980/82 und 1986/87). Wichtige Ursachen für Fehleinschätzungen sind: ·    exogene Randbedingungen (Tariflohn- und Aussenwirtschaftsentwicklung), die sich der unmittelbaren staatlichen Einflussnahme weitgehend entziehen,                                                                   Zielprojektion ·    politische Einflussnahrne auf die Schätzergebnisse ("Zahlendemagogie", Detlef Marx), ·       unzureichende theoretische und methodische Grundlage der Projektionen. Die Übertragung gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge aus der Vergangenheit auf die Zukunft führt zu Schätzrisiken, wenn sich Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte ändern.        Literatur: Raabe, K.-H., Gesamtwirtschaftliche Prognosen und Projektionen als Hilfsmittel der Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeines Statistisches Archiv, Bd. 58 (1974), S. 1 ff. Weichhardt, R., Praxis der Konjunkturprognose, Stuttgart u. a. 1982.

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