Bericht der Bundesregierung, der nach dem Stabilitätsgesetz jährlich (i. d. R. im Februar) zu erstellen ist und der eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, insbesondere aber auch eine Projektion von für erreichbar erachteten wirtschafts- und finanzpolitischen Zielen für das laufende Jahr beinhaltet.
Er muß nach § 2 StabG von der Bundesregierung jährlich erstellt werden und jeweils im Januar dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden. Er enthält eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, eine Erläuterung der im laufenden Jahr angestrebten wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Ziele sowie der dazu geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.
jeweils im Januar jedes Jahres veröffentlichter Bericht der Bundesregierung entsprechend § 2 Stabilitätsgesetz, in dem die Projektionen für die Ziele des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aufgelistet sind (Zielprojektion) und die dazu notwendigen wirtschafts-, insb. stabilitätspolitischen Massnahmen erläutert werden. Zugleich nimmt die Bundesregierung zu den Gutachten und Status-quo-Pro- gnosen des Sachverständigenrates Stellung. Der Jahreswirtschaftsbericht und das darauf basierende wirtschaftspolitische Programm werden alljährlich im Deutschen Bundestag erläutert und diskutiert.
nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8.6.1967 von der Bundesregierung im Januar jedes Jahres dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegender Bericht. Er enthält: a) eine Stellungnahme zu dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates; b) eine Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele (Jahresprojektion); c) eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtscharts- und Finanzpolitik. Die Stellungnahme zum Jahresgutachten wird dabei i.allg. nicht getrennt, sondern mit den Ausführungen zur geplanten Wirtscharts- und Finanzpolitik verknüpft. Zur Vorbereitung des Jahreswirtschaftsberichts finden Erörterungen im Konjunkturrat für die öffentliche Hand mit den Ländern und Gemeinden statt. Ferner werden die wirtschaftspolitischen Konzepte mit Vertretern der Gewerkschaften und dem Gemeinschaftsausschuss der gewerblichen Wirtschaft besprochen. Der Jahreswirtschaftsbericht ist die umfassendste regelmäßige Darstellung der wirtschaftspolitischen Positionen und Absichten der Bundesregierung. Neben den traditionellen Bereichen der Wirtschaftspolitik (Finanz-, Geld-, Lohnpolitik) werden auch andere wichtige Politikbereiche wie z.B. die Wohnungsbaupolitik, die Forschungs- und Technologiepolitik und die Umweltschutzpolitik in den wirtschaftspolitischen Sachzusammenhang gestellt. R.P.
Die deutsche Bundesregierung ist nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) verpflichtet, im Januar eines jeden Jahres dem Parlament (Deutscher Bundestag) einen Wirtschaftsbericht vorzulegen. Sie hat darin (1.) zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung zu beziehen; (2.) eine Jahresprojektion der von ihr für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele vorzustellen; (3.) die von ihr für notwendig und richtig gehaltenen Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik begründet darzustellen.
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