Vorgang der umfassenden, mit anerkannten Methoden durchgeführten Sachklärung durch sachverständige Personen. Begutachtung umfasst im Gegensatz zur Beratung keine Handlungsempfehlungen. Begutachtungen wirtschaftlicher Sachverhalte werden regelmässig besonders befähigten Personen übertragen. Aufgrund der fachlichen und persönlichen Qualifikation, des Ansehens des Berufsstandes und der Verpflichtung zur Einhaltung von bestimmten Berufsgrundsätzen werden vor allem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit gutachtlichen Stellungnahmen zu wirtschaftlichen Sachverhalten, insb. auf dem Gebiet des Rechnungswesens und der Unternehmensbewertung, betraut. Literatur: Grünefeld, K.-R, Das betriebswirtschaftliche Gutachten, Düsseldorf 1972.
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