Der Grundsatz der Verantwortlichkeit ist eine anerkannte Regel beim Aufbau der Kostenrechnung, insbesondere der Plankostenrechnung. Er besagt, daß bei der Einteilung eines Betriebes in -• Kostenstellen die Verantwortungsbereiche möglichst klar abzutrennen sind. Im Idealfalle stimmen also Kostenstelle und Verantwortungsbereich überein. Nur auf diese Weise ist eine differenzierte, auf einzelne Kostenstellen bezogene Kostenkontrolle möglich (siehe auch Verantwortlichkeit der
Kostenstellenleiter).
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