Private Güter sind Güter, die von Privaten (Unternehmer, Gewerbetreibende, Handwerk usw.) erstellt und angeboten werden. Für diese Güter kann das Prinzip der Ausschließlichkeit verwirklicht werden, d.h. dass eine Person, die das Gut beziehen will, auch dafür bezahlen muß und umgekehrt bei fehlender Zahlungsbereitschaft vom Bezug ausgeschlossen werden kann.
Siehe Gut, Güter
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