Rechtsnorm, die im Rahmen des normalen Gesetzgebungsverfahrens die Grundlage für die Steuererhebung festlegt. Es sollte so abstrakt formuliert sein, dass möglichst viele Alltagssachverhalte unter die gesetzlichen Vorschriften subsumiert werden können. Die Steuergesetze werden unterschieden in formelle und materielle Steuergesetze. Die formellen Steuergesetze wie die Abgabenordnung (AO) und das Bewertungsgesetz (BewG) regeln Verfahrensabläufe bzw. einheitliche Bewertungsverfahren. So enthält die Abgabenordnung allgemeine Definitionen, Regeln über das Steuerschuldrecht, allgemeine Verfahrensgrundsätze, spezielle Regeln über die Durchführung der Besteuerung, das Erhebungsverfahren und die Vollstreckung sowie Regeln über das Rechtsbehelfsverfahren . Das Bewertungsgesetz regelt allgemeine Bewertungsvorschriften für bestimmte Vermögensarten und bestimmte Zwecke. Diese Werte gehen dann in die Anwendung der materiellen Steuergesetze ein. Materielle Steuergesetze regeln die einzelnen Steuern und wenden sich an einen Adressatenkreis. In ihnen müssen immer die vier Fragen nach Steuersubjekt, Steuerobjekt, Bemessungsgrundlage und Tarif geklärt werden. Ein besonderes Problem stellen gerade bei Steuergesetzen die vielfältigen änderungen dar. Insbesondere bei unechter Rückwirkung, d.h. wenn der Gesetzgeber im Laufe eines Kalenderjahres Rechtsnormen ändert, die bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Tatbestände tangiert, schützt der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht. Die Aufsplitterung in viele Einzelsteuergesetze und Verfahrensgesetze wird häufig kritisiert, da hierunter die Transparenz und Akzeptanz der Besteuerung wesentlich leidet. „Joachim Lang „hat deshalb 1993 einen Entwurf eines Steuergesetzbuches vorgelegt, das mit einem ähnlichen Aufbau wie das BGB alle Steuergesetze vereint.
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