Transparenz im Sinne von Marktüberblick ist eine der Voraussetzungen des vollkommenen Marktes.
In der Gesundheitswirtschaft:
Vollständige oder zumindest weitgehende Durchsichtigkeit. Im Gesundheitswesen meint die politische Forderung nach mehr Transparenz üblicherw eise mehr Einblick für Patienten, Versicherte oder Krankenkassen in das Versorgungsgeschehen oder aber in die Kosten, die durch das Versorgungsgeschehen entstehen.
Mehr Transparenz verspricht man sich unter anderem von der Patientenquittung, die Patienten nach einer medizinischen Behandlung vom behandelnden Arzt verlangen können. Denn im für das deutsche System typischen Sachleistungssystem erfährt der Patient nicht, welche Kosten seine Behandlung verursacht. Der Arzt rechnet vielmehr die Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab, der er nach dem Gesetz angehören muss. Diese erhält von den gesetzlichen Krankenkassen in vereinbarter Höhe Zahlungen mit befreiender Wirkung.
Mehr Transparenz in das stationäre Versorgungsgeschehen soll das DRG-basierte Fallpauschalensystem bringen, in dem es die Kosten der Behandlung an Diagnosen und Prozeduren orientiert in Fallpauschalen zusammenfasst und aufgrund einer dahinter stehenden gleichen oder gleichartigen Leistung direkt vergleichbar macht.
In der Gesundheitswirtschaft: transparency
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt Transparenz als eine wesentliche Voraussetzung für strukturierte Versorgungsprozesse, ein effektives Qualitätsmanagement, verbesserte Wirtschaftlichkeit und eigenverantwortliche Entscheidungen der Versicherten.
Das Ziel, die Transparenz der Strukturen und Kosten zu verbessern, ist vielen Reformgesetzen der GKV immanent. So soll z.B. das Fallpauschalengesetz zur Einführung der Diagnosis Related Groups in der Krankenhausvergütung über einheitliche Preise für Krankenhausleistungen deren Vergleich ermöglichen.
Das GKV-Modernisierungsgesetz hat zahlreiche Instrumente zur Verbesserung der Transparenz in die GKV eingeführt, so z.B.: das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zur Bewertung gesundheitlicher Leistungen und Produkte und mit Verpflichtung, seine Arbeitsergebnisse auch für Laien verständlich zur Verfügung zu stellen; Beteiligungsrechte der Patienten beim Gemeinsamen Bundesausschuss;die Patientenquittung als Kostennachweis der ärztlichen Versorgung;die elektronische Gesundheitskarte zur papierlosen Kommunikation und Information;die Möglichkeit elektronischer Gesundheitsakten;umfassende Informationsrechte der Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse über mögliche Leistungserbringer, Preise und Qualität verordnungsfähiger Leistungen.Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz versucht ebenfalls, die Transparenz auf allen Ebenen zu erhöhen:durch ein neues, einfaches Vergütungssystem in der vertragsärztlichen Versorgung mit mehr Kalkulationssicherheit für Ärzte,mit nun öffentlichen Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Entscheidungen über die Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,durch die Einführung des Gesundheitsfonds, der das Leistungs- und Kostenmanagement der Krankenkassen spiegelt undmit der Möglichkeit, bestimmte Wahltarife in Anspruch zu nehmen und somit die Transparenz der ärztlichen Abrechnungsleistungen zu erhöhen.
Offenheit, Offenlegung, vollständiger Überblick usw., vor allem bei Preisen am Markt, Konditionen von Banken u. dgl.
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