beruht auf der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit von Anbietern (Freiheit in der Fähigkeit, Initiativen zu ergreifen, technische, organisatorische und ökonomische Neuerungen einzuführen) und Nachfragern (freie Wahl zwischen verschiedenen Alternativen).
Möglichkeit, jene Freiheitsspielräume in Anspruch zu nehmen, die ein unbeschränkter Leistungswettbewerb als das dominierende Anreiz-, Lenkungs- und Kontrollverfahren einer marktwirtschaftlich geordneten Volkswirtschaft den am Wettbewerbsgeschehen Beteiligten (Produzenten und Verbrauchern) eröffnet: die Freiheit zur eigenverantwortlichen unternehmerischen Disposition, die Freiheit der Konsumwahl und die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Das Herstellen und Sichern von Wettbewerbsfreiheit war bereits eine zentrale Forderung des klassischen Liberalismus. Sie ist als wesentliches Ziel der Wettbewerbspolitik in allen marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften unbestritten. Eine besondere Betonung erfährt diese Zielsetzung im vor allem von Erich Hoppmann entwickelten Konzept der Wettbewerbsfreiheit. Wettbewerb ist — wie schon für die Vertreter des klassischen Liberalismus — auch für Hoppmann ein dynamisches Geschehen, in dem sich wirtschaftliche Freiheit manifestiert und das fortwährend die Konsumentenversorgung verbessert. Die Freiheit zu wettbewerblichem Handeln gilt dabei als notwendige, nicht jedoch schon als hinreichende Bedingung für Wettbewerb. Hinzukommen muss die Bereitschaft, die sich bei Wettbewerbsfreiheit eröffnenden Möglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen. Erforderlich sind somit der Wille und die Befähigung zur kompetitiven Aktion und zum verständigen Abwägen zur Wahl stehender Alternativen. Das Bestehen von Wettbewerbsfreiheit gewährleistet nach Hoppmann dort, wo sie sich mit unternehmerischer Initiative und Dynamik verbindet, stets gute ökonomische Marktergebnisse. Hoppmann verwirft mit dieser Annahme die von ihm als "Dilemma-These" bezeichnete Möglichkeit, zwischen den Zielen "Wettbewerbsfreiheit" und "gute ökonomische Marktergebnisse" könne ein Konflikt bestehen. Ein Mehr an Wettbewerbsfreiheit erbringt für ihn immer auch zusätzliche (individuelle) ökonomische Vorteile. Wird die Wettbewerbsfreiheit dagegen eingeschränkt, verschlechtert sich zwangsläufig das Marktergebnis. Es entsteht Marktmacht, die es denen, die über sie verfügen, möglich macht, ihre Freiheitsspielräume zu Lasten Dritter ungebührlich auszuweiten. Einige können in einem Ausmass ökonomische Vorteile erlangen, das gesellschaftspolitisch nicht akzeptierbar ist. Denn der Wettbewerb soll alle Beteiligten in etwa in gleichem Masse entmachten und für alle annähernd gleich vorteilhaft sein. Die Aufgabe der —Wettbewerbspolitik besteht nach Hoppmann somit darin, Wettbewerbshemmnisse zu beseitigen. Diese Forderung stellt sich vor allem dann, wenn Marktmacht besteht, die als unangemessen angesehen werden muss. Dies wiederum ist der Fall, wenn die Freiheit zum Wettbewerbsvorstoss und zur Reaktion auf wettbewerbsrelevante Aktionen - oder auch die Freiheit, zwischen Alternativen wählen zu können nicht mehr gegeben ist. Wettbewerbshemmnisse, die eine derartige Einschränkung der Handlungsspielräume zur Folge haben, sind jedoch nur dann abzubauen, wenn sie künstlicher und damit nicht natürlicher Art sind. Künstliche Wettbewerbshemmnisse sind das Ergebnis von Strategien zur Wettbewerbsbeschränkung. Ein natürliches Wettbewerbshemmnis liegt dagegen nach Hoppmann vor, wenn die Unteilbarkeit der Produktionsanlagen auf einem Markt nur ein Unternehmen von kostenoptimaler Grösse zulässt. Hier ist für ihn Wettbewerb nicht möglich. Es besteht ein Ausnahmebereich, in dem der freie Leistungswettbewerb durch andere Ordnungsprinzipien zu ersetzen ist. Literatur: Bartling, H., Leitbilder der Wettbewerbspolitik, München 1980. Hoppmann, E., Marktmacht und Wettbewerb, Tübingen 1977. Schmidtchen, D., Wettbewerbspolitik als Aufgabe, Baden-Baden 1978.
Vorhergehender Fachbegriff: Wettbewerbsförderung | Nächster Fachbegriff: Wettbewerbsfunktion
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|