Arbeitsleistung des Unternehmers, charakterisiert durch die Übernahme leitender Funktionen im Unternehmen. Ein selbständiger Unternehmer, der sich der Leitung seines Unternehmens widmet, verzichtet gleichzeitig darauf, seine Arbeitskraft anderweitig einzusetzen. Dadurch entgeht ihm ein Nutzen, der ihm aus einer anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft entstehen würde. Damit steht außer Zweifel, daß für die Unternehmerleistung in der Kostenrechnung ein Äquivalent anzusetzen ist, soweit aufgrund der gewählten Rechtsform (z.B. GmbH) dem Unternehmer nicht ohnehin eine Entlohnung gezahlt wird.
- kalkulatorischer Unternehmerlohn
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