fiktives Einkommen, das ein selbständiger Unternehmer für seine Tätigkeit kalkuliert, d. h. in Rechnung stellt. Die Höhe des jeweiligen Unternehmerlohns basiert in der Regel auf Vergleichsgehältern angestellter Führungskräfte in ähnlichen Unternehmen.
Siehe kalkulatorischer Unternehmerlohn
Siehe auch: kalkulatorischer Unternehmerlohn
Bei Privatbankiers das Unternehmereinkommen, das er für seine Bankierstätigkeit in der eigenen Bank berechnet.
Teil des Einkommens des Unternehmers. Während der Unternehmergewinn als Residualeinkommen aus der Differenz zwischen gesamten Erlösen und gesamten Kosten ermit- telt wird, ist der Unternehmerlohn kalkulatorischer Bestandteil der Kosten. Der Unternehmerlohn stellt ein (fiktives) Entgelt für die im eigenen Unternehmen erbrachte, selbständige Arbeitsleistung des Unternehmers dar. Er ist in der Höhe einer vergleichbaren Vergütung für leitende Angestellte anzusetzen.
Gewinn
Vorhergehender Fachbegriff: Unternehmerleistung | Nächster Fachbegriff: Unternehmerlohn, kalkulatorischer
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|