Inhaber formeller bzw. materieller wirtschaftspolitischer Entscheidungsgewalt. - Wirtschaftspolitik heißt Ausübung von - Macht; der Träger der Wirtschaftspolitik ist folglich Machtträger und bedarf der Legitimation. Diese Legitimation ergibt sich formal aus der Rechts- und Kompetenzordnung (- Wirtschaftsordnung, - Wirtschaftsverfassung), wobei der Kornpetenzverteilung insbes. dann großes Gewicht beizumessen ist, wenn eine Mehrheit von Entscheidungsträgern existiert, deren Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen koordiniert werden müssen. Dieses Problem wird durch die Tendenz zur dezentralisierten Wirtschaftspolitik (Jan TINBERGEN) noch verschärft. Eine Möglichkeit der Abstimmung liegt in der - Konzertierten Aktion. Neben den formellen Institutionen müssen aber auch die informellen Entscheidungsstrukturen aufgedeckt werden. Rechnet man zu den formellen Trägern der Wirtschaftspolitik die öffentlich-rechtlichen Körperschaften (insbes. Bund, Länder, Gemeinden, Zentralbank, internationale und supranationale Organisationen, aber auch z.B. Industrie- und Handelskammern), so besteht die informelle Entscheidungsstruktur (Inspiratoren der Wirtschaftspolitik) aus nichtstaatlichen Interessengruppen (Verbände, Kirchen, politische Parteien usw.). Interessiert man sich nur für die faktischen Entscheidungsträger, so werden formelle und informelle Kompetenzverteilung miteinander verwoben. Die Träger der Wirtschaftspolitik müssen auch von wirtschaftspolitischen Instanzen getrennt werden, die als Ausführungsorgane an Richtlinien gebunden sind (Bundeskartellamt, Einfuhr- und Vorratsstellen u.ä.). In Anlehnung an TINBERGEN kann man die Instanzen in Beratungs-, Planungs-, Entscheidungs-, Durchflihrungs- und Kontrollinstanzen gliedern. Literatur: Teichmann, U. (1993). v. Ale-mann, U., Heinze, R.G. (1979)
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