den Aktien beigefügter Gewinnanteilschein, auch als Coupon bezeichnet. Er dient der Auszahlung der Dividende und der Ausübung des Bezugsrechts, eventuell auch sonstigen Ausschüttungen. Der Dividendenbogen (Dividendenscheinbogen) besteht aus 10 bis 20 den Aktien beigefügten Dividendenscheinen, die am Fälligkeitstag abgetrennt und eingelöst werden. Der letzte Abschnitt des Dividendenbogens ist der Erneuerungsschein (Talon), auf den ein neuer Dividendenscheinbogen ausgegeben wird. Der Dividendenschein ist Inhaberpapier; der Dividendenanspruch erlischt nach vier Jahren; mit dem Verlust des Dividendenscheins erlischt auch das verbriefte Recht.
Siehe: Kupon
Gewinnanteilschein, der Aktien beigefügt ist. Der D. ist ein selbstständiges Wertpapier (Inhaberpapier), das den Anspruch auf die Dividende des Aktionärs verbrieft. Die Vorlegungsfrist beträgt vier Jahre.
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