Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, mit dem der Einzug von periodisch fälligen, häufig aber der Höhe nach noch unbestimmten Geldforderungen (z.B. Telefonabrechnungen) standardisiert und rationalisiert wird. Hierbei werden zwei Formen unterschieden: Beim Einzugsermächtigungsverfahren ermächtigt der Zahlungspflichtige den Empfänger schriftlich, Lastschriften auf ihn zu ziehen. Durch Vorlage dieses Einzugspapiers ist die Bank des Schuldners ermächtigt, dem Zahlungsempfänger die fällige Forderung gutzuschreiben. Beim Abbuchungsverfahren ermächtigt der Zahlungspflichtige direkt seine Bank zur Einlösung von auf ihn gezogenen Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger. Aufgrund der Mißbrauchsmöglichkeiten sollten Lastschrifteinzugsermächtigungen nur absolut zuverlässigen Zahlungsempfängern erteilt werden.
siehe Einzugsverfahren
Verfahren zum Einzug von Rechnungsbeträgen mittels Lastschrift. Das L. eignet sich insb. bei regelmäßigen Zahlungen unterschiedlich hoher Beträge.
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