ist ein bargeldloses Verfahren des Inkasso. Dabei wird mit einem Lastschrift-Formular, das der Zahlungsempfänger (Gläubiger) an die Bank des Schuldners sendet, dieser der Auftrag erteilt, einen bestimmten Betrag (meist mehrmals und in regelmäßigen, festgesetzten Zeitabständen) vom Konto des Schuldners abzubuchen und auf das Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen. Voraussetzung dafür ist, daß der Schuldner dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung gibt. Beispiele der Anwendung: Zahlung von Zeitschriftenabonnements, Versicherungsbeiträgen, Rundfunkgebühren usw. Der Unterschied zum Dauerauftrag besteht darin, daß hier nicht der Schuldner den Überweisungsvorgang in Gang setzt, sondern der Gläubiger; außerdem kann sich der eingezogene Betrag jeweils ändern (z.B. Telefongebühren).
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