Zur Finanzierung von Warenkäufen im Ausland, deren Regulierung durch unwiderrufliche Dokumenten-Akkreditive erfolgen soll, werden anstelle von Rembourskrediten gelegentlich auch Barkredite herangezogen, die zuweilen auch als Refinanzierungskredite bezeichnet werden. Es handelt sich hierbei um Kreditlinien, die seitens der Bank im Lande des Verkäufers einer Bank im Käuferland eingeräumt werden, und zwar zumeist für jeweils 90 oder auch 180 Tage. Kredite dieser Art können nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, wie entsprechende Vereinbarungen zwischen den in Betracht kommenden Banken getroffen worden sind.
Der technische Ablauf einer solchen Barkreditbenutzung ist der Inanspruchnahme eines Rembourskredits ähnlich. Der Verkäufer als Akkreditiv-Begünstigter erhält Zug um Zug gegen zeitgerechte Einreichung konformer Dokumente sofortige Zahlung ohne Zinsabzug, der Käufer als Akkreditiv-Auftraggeber braucht der Akkreditiv-Bank den Gegenwert erst bei Ablauf der Barkreditfrist zur Verfügung zu stellen, muß aber für diesen Zeitraum Zinsen zahlen.
Zurverfügungstellung von kreditierten Geldbeträgen durch eine Bank auf einem Bankkonto. Verfügungen darüber durch den Kreditnehmer sind in bargeldloser Form und durch Barabhebung möglich. I. w. S. die Formen der Geldleihe i. Ggs. z. Kreditleihe.
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