Übertragung der Kreditwürdigkeit einer Bank oder eines Dritten (Lieferanten, Bund, Länder, Kreditgarantiegemeinschaften auf den Kreditnachfrager, der sich auf dieser Basis bei der eigenen Bank oder bei einem Dritten einen Geldkredit beschaffen kann. Dies geschieht durch Abgabe der Zusicherung für den Fall Zahlungen zu leisten, daß der Kreditnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält.
Die Kreditleihe kommt vor in Form des Wechselunterschriftenkredits als Akzeptkredit, als Lieferantenkredit durch Akzeptantenwechsel und als Girierungskredit, der durch zusätzliche Indossierung des Wechsels seitens einer Bank oder einer anderen hervorragenden Unternehmung entsteht (bedeutungslos). Kreditleihe findet sich weiterhin in Form des Avalkredits und des Kreditauftragskredits.
Eine Kreditleihe ist im Gegensatz zur Geldleihe die Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie. Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer also keine Mittel zur Verfügung. Akzeptkredit, Avalkredit
Teilweise verwendeter Begriff für Kreditgeschäfte mit Übernahme des Risikos, aber ohne Auszahlung von Geld an den Kreditnehmer wie beim Avalkredit.
ist ein Geschäft, bei dem kein Darlehen bzw. Kredit im üblichen Sinne (Geld-Übertragung) gewährt wird, sondern ein Kreditinstitut den eigenen Kredit für mögliche Inanspruchnahmen zur Verfügung stellt, also ein sogenanntes bedingtes Zahlungsversprechen (Eventualverbindlichkeiten) abgibt. Dies erfolgt gewöhnlich als Bürgschaft, Aval, Akzept oder Rembourskredit.
Teil der Kreditgeschäfte einer Bank. Sie leiht dem Kunden nicht Zahlungsmittel, sondern ihren "Kredit" im Sinne von Haftung, mit dem sich dieser dann Zahlungsmittel bei anderen beschaffen oder Zahlungen aufschieben kann. Zwei Formen sind gebräuchlich: (1) Der Akzeptkredit, bei dem die Bank einen vom Kunden auf sie gezogenen Wech- sel akzeptiert, den der Kunde dann seinen Lieferanten in Zahlung geben oder bei einer anderen Bank verkaufen (diskontieren) kann. Häufig kauft die akzeptierende Bank den Wechsel auch selbst an, was ihr die Möglichkeit verschafft, den Kredit zu refinanzieren, indem sie den Wechsel an die Zentralbank weiterverkauft (rediskontiert). (2) Der Avalkredit, bei dem die Bank entweder eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber einem Gläubiger ihres Kunden oder eine Garantie für eine Leistungs- oder Lieferungspflicht des Kunden übernimmt.
Im Gegensatz zum Geldkredit überträgt die Bank dem Unternehmen bei der Kreditleihe lediglich ihre Kreditwürdigkeit bzw. Bonität und stellt ihm somit ihren guten Namen zur Verfügung. Die Kreditleihe erfolgt gegen Provisionsberechnung. Formen der Kreditleihe sind der Akzeptkredit und der Avalkredit.
Bez. für einen Kreditleihgeschäft, bei dem eine Bank auf der Grundlage ihrer Bonität und eigenen Kreditwürdigkeit verspricht, nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Vorlage akkreditivkonformer Dokumente) zu zahlen. Sie leiht sozusagen ihren „guten Namen". Die Bank stellt keine liquiden Mittel zur Verfügung. So wird z. B. im Zuge der Abwicklung eines Akkreditivs das Konto eines Importeurs seitens der die K. gewährenden Bank erst zum Auszahlungstermin belastet.
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