Bürgschaftskredit. Kreditanleihe zugunsten Dritter, z. B. durch Hinterlegen eines Akzepts.
Ein Aval ist eine Bürgschaft oder eine Garantie, die von einem Kreditinstitut vergeben wird. Durch die Gewährung eines Avalkredits geht das Kreditinstitut eine Eventualverbindlichkeit ein (Ausweis unter dem Bilanzstrich).
(auch Bürgschaftskredit) Kreditleihgeschäft, d. h. Abgabe eines bedingten Zahlungsversprechens, aus dem der Bürge nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Schuldner nicht fristgerecht leistet.
Rechtsgrundlage für den Bürgschaftskredit sind die §§ 765?778 BGB in Verbindung mit §§ 349?351 HGB. Durch den Bürgschaftsvertrag geht der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Schuldners die Verpflichtung (Bürgschaft oder Bankgarantie) ein, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen. Es sind damit zwei Schuldverhältnisse nebeneinander begründet: das Hauptschuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner und das Nebenschuldverhältnis zwischen Gläubiger und Bürgen. Der Gläubiger hat grundsätzlich zuerst vom Hauptschuldner die Leistung zu fordern. Somit kann der Bürge die Einrede der Vorausklage erheben, falls er direkt in Anspruch genommen werden sollte.
Anders bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft: Ein im Rahmen eines Handelsgeschäfts sich Verbürgender haftet immer selbstschuldnerisch, also auch die Banken im Falle des Avalkredits.
Avalkredite durch Banken haben für die leistungswirtschaftlich orientierte Unternehmung den Vorteil, daß sie in bestimmten Situationen keine Hinterlegung von Bargeld oder Stellung von Kautionen vorzunehmen braucht, wodurch eine u. U. starke Liquiditätsbelastung vermieden werden kann.
Bürgschafts? oder Garantieübernahmen durch Banken werden aus verschiedenen Gründen in folgenden Formen erforderlich. So z. B. Prozeßaval zur Abdeckung von Prozeßverpflichtungen, Steuer-, Zoll- und Frachtstundungsaval zur Besicherung gestundeter Steuern, Zölle und Frachten, Lieferungs-, Leistungs- oder Gewährleistungsgarantie zur Abdeckung von Mängelrisiken, Vertragserfüllungsgarantie zur Abdeckung von Vertragserfüllungsrisiken, Bietungsgarantien zur Abdeckung des Nichterfüllungsrisikos im Zusammenhang mit Ausschreibungen. Im Rahmen von Außenhandelsgeschäften finden zusätzlich Kreditsicherungs- und Konossementgarantien Anwendung.
Im Zusammenhang mit der Erteilung von Avalen werden folgende Kosten berechnet: Avalprovision in Abhängigkeit der Risikohöhe, Laufzeit, Stellung und Sicherheiten und deren Qualität: 1,5% bis 4% p. a.
Der Avalkredit ist im Gegensatz zur Geldleihe eine Kreditleihe, bei der der Kreditgeber, i.d.R. eine Bank, kein Geld auszahlt, sondern eine Bürgschaft oder Garantie übernimmt.
Sammelbegriff für die Verpflichtung eines Kreditinstituts, für Verbindlichkeiten seines Kunden gegenüber Dritten die Haftung in Form einer Bürgschaft oder einer Garantie zu übernehmen. Die Bank steht mit ihrem Namen für die Verbindlichkeiten des Kunden Dritten gegenüber ein. Der Kunde hat dafür die Avalprovision zu entrichten, die sich nach Kreditzweck, Laufzeit und Risiko richtet. Bankbürgschaften werden als selbstschuldnerische Bürgschaften z. B. zur Besicherung gestundeter Frachten, Steuern oder Zölle gewährt oder als Wechselbürgschaft (Avalkredit im eigentlichen Wortsinn). Hier erscheint der Name der Bank auf dem Wechsel als Aussteller oder als Bürge für den Bezogenen. Bankgarantien, die als abstrakte Leistungsversprechen im Gegensatz zur Bürgschaft nicht akzessorisch sind, kommen in der Praxis vornehmlich als Anzahlungsgarantien, Bietungs oder Ausschreibungsgarantien und als Lieferungs und Leistungsgarantien vor. Avalkredit werden als Eventualverbindlichkeiten in der Bankbilanz unter dem Strich ausgewiesen.
Auf einem Aval beruhender Bankkredit, und zwar in Form der bankmässigen Kreditleihe (neben dem Akzeptkredit), i.Gegens.z. Geldleihe: Übernahme einer (selbstschuldnerischen) Bürgschaft, Garantie oder sonstigen Gewährleistung einer Bank für ihren Kunden. Bei dieser Form der Kreditgewährung wird dem Kunden nicht ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt, die Bank gibt vielmehr ein bedingtes Zahlungsversprechen ab. Aus der Eventualverbindlichkeit wird für die Bank nur dann eine »echte« Verbindlichkeit, wenn der Hauptschuldner dem Gläubiger die vereinbarte Leistung zur Erfüllung seiner Verpflichtung nicht erbringt. Hieraus erklärt sich, dass Avalkredite grunds. nur »ersten Adressen«, d.h. Kunden von unzweifelhafter Bonität und Solvenz gewährt werden; der Bank oft aus einer langjährigen Geschäftsverbindung bekannt, entfällt zumeist das Erfordernis einer besonderen Sicherung dinglicher Art, da das Risiko einer effektiven Zahlungsleistung für die Bank gering ist. Avalkredite finden vor allem für Zoll- und Frachtstundungen Verwendung, für die Ordnungsmässigkeit von Lieferungen und Leistungen, für Konventionalstrafen, für die Rechtzeitigkeit des Erbringens von Leistungen (etwa beim Bau), für geleistete Anzahlungen, für Prozesskosten, bei Bietungen bei Ausschreibungen, in vielen Bereichen des Aussenhandelsgeschäfts usw. Ferner übernehmen Banken auch Prozessbürgschaften sowohl im Auftrag eines Beklagten als auch eines Klägers; der Beklagte kann damit die Zwangsvollstreckung auf Grund eines vorläufigen vollstreckbaren Urteils abwenden, der Kläger einen vorläufig vollstreckbaren Titel durchsetzen. Avalkredite höherer Summen werden nur Kunden erstklassiger Bonität gewährt bzw. auf abgesicherter Basis. Da keine Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt werden, berechnet die Bank keine Zinsen, sondern Provision (Aval-, Bürgschaftsprovision). In der Bankbilanz sind Avale als Eventualverpflichtungen nicht auszuweisen, sondern unter der Bilanz zu vermerken. Der Kreditauftrag ist dem Avalkredit ähnlich. Letzterer ist vom Bürgschaftskredit zu unterscheiden: Während bei Ersterem sich die Bank für ihren Kunden verbürgt oder eine Garantie oder sonstige Gewährleistung übernimmt, nimmt die Bank beim Bürgschaftskredit eine Bürgschaft usw. als Kreditsicherheit für einen von ihr ihrem Kunden gewährten Kredit (Personalsicherheit).
wird dann in Anspruch genommen, wenn ein Kreditinstitut gegenüber dem Gläubiger eines Unternehmens ein bedingtes Zahlungsversprechen in Form einer Bürgschaft oder Garantie abgibt. Wie der Akzeptkredit ist der Avalkredit somit eine Form der Kreditleihe, d.h. durch die zusätzliche Haftung des Avalkreditgebers kann sich der Kreditnehmer bei dem durch Aval Begünstigten Kredite beschaffen. Der Avalkreditgeber weist erst dann eine echte Verbindlichkeit aus, wenn der Kreditnehmer seinen Hauptverbindlichkeiten nicht nachkommt. Die Anwendungsbereiche des Avalkredits liegen z.B. bei der Zollbürgschaft (Stundung für Zölle), dem Frachtstundungsaval, der Bietungsgarantie (Garantie eines Kreditinstituts für die Zahlung von Konventionalstrafen durch einen Anbieter, der bei einer ausgeschriebenen Lieferung oder Leistung den Zuschlag erhält, die Verträge schliesslich aber doch nicht abschliesst), der Anzahlungsund der Gewährleistungsgarantie. Die Kreditinstitute berechnen für die Bereitstellung von Avalkrediten eine im voraus zu entrichtende Avalprovision, deren Höhe von Art und Umfang der eingegangenen Eventualverbindlichkeiten, ihrer Laufzeit und der Einschätzung des Risikos unter Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten abhängt. Sie beträgt zwischen 0,5% und 2% p. a. Literatur: Wöhe, G.¡Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 236f.
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