Sicherheitsleistung, die auf Grund eines Rechtsgeschäfts oder einer richterlichen Verfügung verlangt werden kann, durch Hinterlegung vor allem von Geld oder Wertpapieren (Kautionseffekten), durch Eintragung einer Sicherungshypothek oder Beibringung einer Bürgschaft. Oft von Banken für Kunden gegeben.
vertraglich verabredete Sicherheitsleistung. Im Mietrecht sichert die sog. Mietkaution, die i.d.R. zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter aufgebracht werden muss, die Vertrags- und Ersatzansprüche des Vermieters. Die Mietkaution darf das Dreifache des monatlichen Mietzinses nicht übersteigen und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Die Kaution ist grundsätzlich vom Vermieter zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen, wobei die Zinsen dem Mieter zustehen (§ 550b BGB); doch ist eine abweichende Vereinbarung zulässig.
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