>>> Avalkredit
Da die Bank beim Avalkredit kein Geld i. S. v. liquiden Mitteln zur Verfügung stellt, werden keine Zinsen dafür berechnet; dagegen erhebt sie Provision. Diese Aval- (Bürgschafts-)provision enthält einen Verwaltungskosten- und einen Risikoprämienanteil.
Entgelt der Banken, Kreditversicherungsunternehmen und anderer Garanten für übernommene Avale; siehe auch Bankgarantien und Kautionsversicherung. Die Avalprovision trägt den Charakter einer Risikoprämie.
Avalprovision ist die einem Bürgen (in der Regel einer Bank) zu zahlende Provision für die Übernahme der Bürgschaft. Fällt sie im Rahmen einer Einkunftsart an, so ist sie, da sie Zinscharakter hat, wie Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln. Wird die Bürgschaft zur Sicherung einer Anschaffung übernommen, so kann die Avalprovision zu den Anschaffungskosten gehören.
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