(Advance Payment Guarantee) Form der Bankgarantie; wird i. d. R. im Zusammenhang mit Außenhandelsgeschäften gewährt (ist aber auch im Inlandsgeschäft üblich). Durch sie wird einem ausländischen Importeur(Besteller), der eine Anzahlung auf eine Lieferung des inländischen Exporteurs (Lieferanten) geleistet hat, die Sicherheit gegeben, daß er bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Exporteur seine Anzahlung zurückerhält.
Advance Payment Guarantee, Garantie de Remboursement d’Acompte dient der finanziellen Absicherung des Käufers für den Fall, daß der Verkäufer eine vom Käufer erhaltene Anzahlung nicht zurückerstattet, wenn er die vertraglichen Lieferungen/Leistungen nicht erbringt. Die Höhe der Garantie entspricht in der Regel der Höhe der Anzahlung. Unter Umständen beinhaltet die Garantie noch die Absicherung einer bestimmten oder bestimmbaren Zinsforderung für die verauslagte Anzahlung.
(1) i.A. gleichbedeutende Bezeichnungen: Advance Payment Guarantee, Prepayment Guarantee. In der Praxis hat sich der Ausdruck Anzahlungsgarantie als Oberbegriff sowohl für abzusichemde Anzahlungen als auch für abzusichernde Abschlagszahlungen, Zwischenzahlungen und Vorauszahlungen (im Sinne der Vorauszahlung des vollen Kaufpreises) eingebürgert. Zu Abschlagszahlungen, Zwischenzahlungen u.Ä. siehe auch Progress Payment bzw. Pro rata-Zahlung.
(2) Die vom Verkäufer zu besorgende Anzahlungsgarantie einer Bank (Bankgarantie) sichert dem garantiebegünstigten Besteller die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung, Vorauszahlung, Abschlagszahlung usw. für den Fall, dass der Verkäufer (der Empfänger der Anzahlung, Vorauszahlung usw.) seinen vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere zur Lieferung und Leistung) nicht nachkommt.
(engl.: advance payment guarantee) oder Rückzahlungsgarantie. Damit verpflichtet sich der Garant gegenüber dem Käufer (Importeur), eine geleistete Anzahlung zurückzuerstatten, wenn der Verkäufer (Exporteur) nicht vertragsgemäß liefert bzw. herstellt. A. wird insb. bei Außenhandelsgeschäften mit langen Liefer- und Herstellungsfristen, hohem Auftragswert oder Spezialanfertigungen verlangt; meistens als Bankgarantie gewährt. Die Höhe der A. liegt i. d. R. zwischen 20 bis 30 % des Auftragswertes. Die Laufzeit einer A. endet meistens mit der Lieferung.
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