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Anzahlung

Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden auf das Konto »Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen« gebucht, sie stellen eine Schuld auf Warenlieferung an diese Kunden dar und stehen daher auf der Passivseite der Bilanz. An Lieferanten gewährte Anzahlungen werden auf das Konto »Geleistete Anzahlungen auf Anlagevermögen« bzw. »Geleistete Anzahlungen auf Vorräte« gebucht, sie stehen auf der Aktivseite der Bilanz.

siehe >>> Kundenanzahlung

Advance Payment, Acompte
Zahlung des Käufers bzw. Auftraggebers vor Erbringung der Gegenleistung des Verkäufers. Die Anzahlung, die in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des Vertragswertes ausmacht, kann in Ausnahmefällen bis zur vollen Höhe des Vertragswertes lauten. Entsprechend reduziert sich das Zahlungs- und Transferrisiko für den Verkäufer/ Exporteur. Zudem kann von diesem die Anzahlung zur Finanzierung der Produktion oder des Einkaufs genutzt werden und verringert entsprechend seinen Zinsaufwand. Zur finanziellen Absicherung des Käufers für die geleistete Anzahlung dient in der Regel die Anzahlungsgarantie. Gegen das Risiko der Nichtlieferung oder nicht vertragskonformen Lieferung läßt sich der Käufer in der Regel eine Liefer- und Leistungsgarantie geben.

Zahlung a conto eines gesamten Rechnungsbetrags. Anzahlungen werden in der Bilanz bei geleisteten Anzahlungen in den Aktiva getrennt unter Anlagevermögen und Umlaufvermögen ausgewiesen; bei empfangenen Anzahlungen in den Passiva unter »Andere Verbindlichkeiten«. Sie kommen hauptsächlich bei Projekten im Anlagenbau oder beim Abzahlungskauf (z.B. Anzahlung DM 500, -, Rest in 24 Monatsraten) vor.

Siehe auch: Zahlungsbedingungen; Zahlungskonditionen

1. Abschlags-, Akonto-, Teilzahlung.
2. Bei einem zu erwerbenden Gut oder zu produzierenden Objekt (meist Einzel-, Grossprojekte) Zahlung des Käufersbzw. Auftraggebers, bevor er das Gut usw. erhält. Könnenvon Banken finanziert werden. Anzahlungen sichern dem Käufer im Normalfall den späteren Erhalt des Objekts, vorallem aber sichern sie den Verkäufer gegen die spätere Nichtabnahme in Höhe der Anzahlung ab; für den Produzenten von Objekten mit langer Produktionszeit wird ein Teil der Finanzierung und ihrer Kosten auf den Käufer (Besteller) verlagert. Häufig im Aussenhandel.
3. Vorauszahlung im Aussenhandelsgeschäft.

Form der Fremdfinanzierung. Leistet ein Kunde Anzahlungen (üblich in bestimmten Wirtschaftszweigen, wie z.B. dem Grossmaschinenbau und dem Baugewerbe), dann beteiligt er sich an der Finanzierung des Projektes beim Lieferanten und tritt insofern als Kreditgeber auf. Neben der Finanzierungsfunktion liegt der Vorteil der Anzahlungen für den Lieferanten in der Sicherung der Abnahme. Dem Lieferanten wird dafür häufig zur Auflage gemacht, dass er eine Sicherheit für die Vorauszahlung in Form einer Bankgarantie erbringt, damit die Rückzahlung für den Fall von Liefer- oder Leistungshemmnissen sichergestellt ist. Die Kosten eines solchen von einem Kunden gewährten Kredits liegen einerseits in den Gebühren für die Einräumung der Bankgarantie, andererseits kann bei schlechter Auftragslage mit der Leistung einer Anzahlung eine Minderung des vereinbarten Preises verbunden sein, so dass in Höhe der Preisminderung für den Lieferanten Kosten vorliegen.   Literatur: Vormbaum, H., Die Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990, S. 332f. Wöhe, GJ Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 213 f.

(engl.: down payment). Bei A. leistet der Importeur einen Teil des Kaufpreises vor Erhalt der vom Exporteur geschuldeten Ware. Sie stellt eine teilweise Vorauszahlung dar. Zur A. kommt es bei Außenhandelsgeschäften in erster Linie dann, wenn sie branchenüblich ist, z. B. im Schiffbau, bei Spezialanfertigungen und Lieferung ganzer Fabrikanlagen. Sie ist für den Exporteur vor allem dann durchsetzbar, wenn er eine gute Marktstellung hat (Verkäufermarkt), wenn es langer Produktions- bzw. Lieferzeiten bedarf oder wenn es sich um ein Erstgeschäft handelt. A. stellen für den Exporteur einen Beschaffungskredit dar, durch den die Herstellungskosten mit finanziert und die Abnahme durch den Importeur abgesichert werden. Da es sich meistens um große Geldbeträge handelt, wird sich der Importeur gegenüber dem Exporteur absichern. Eine solche Sicherheit verschafft eine Anzahlungsgarantie seitens der Bank des Exporteurs. A. können aber auch für den Importeur vorteilhaft sein, wenn sie einen niedrigeren Gesamtpreis ermöglichen (da sich der Exporteur einen ansonsten anfallenden Zinsaufwand während der Kapitalbindungsfrist ersparen kann).

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