Risiko eines inländischen Gläubigers, daß seine Forderung an einen ausländischen Schuldner trotz Zahlungswilligkeit nicht rechtzeitig und in voller Höhe beglichen wird, weil staatliche Eingriffe in den Handels- und Zahlungsverkehr dies verhindern; z.B. Devisenbewirtschaftung (Konvertibilität wird eingeschränkt oder abgeschafft = Konvertierungsrisiko) oder Überweisungs-Sperren im Land des Abnehmers der Ware.
Gegenstand des Länderrisikos. Gefahr, dass trotz Konvertierung der Währung das Land eines Importeurs die Weiterleitung der Devisenzahlung verzögert, sodass der Betrag nur mit entsprechender Verspätung seinen Empfänger, den Exporteur, erreicht. Teil des KT-Risikos in der Exportkreditversicherung. Kredite an ausländische private Kreditnehmer unterliegen dem Transferrisiko. Es wird schlagend, wenn Zins- und Tilgungszahlungen durch Devisenbewirtschaftungsmassnahmen des Staates, in dem der zahlungswillige und in heimischer Währung auch zahlungsfähige Privatschuldner domiziliert, ganz oder teilw. unmöglich werden.
Es besteht im internationalen Zahlungsverkehr darin, dass die Devisenforderungen eines Gläubigerlandes (eines Exporteurs) nicht oder nicht zum fälligen Termin beglichen werden, weil das Schuldnerland die hierfür erforderlichen Devisen (dem Importeur) nicht zur Verfügung stellt; mangels Devisenbeständen oder wegen anderer politischer Umstände. Es besteht aber kein grundsätzliches Konvertierungsverbot. Vgl. Konvertierungsrisiko.
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