dirigistische Eingriffe in den Zahlungsverkehr mit dem Ausland, die die Konvertibilität einschränken. Die wichtigsten Gründe sind ein Mangel an Devisen und das Bestreben, einen nicht marktgerechten Wechselkurs aufrechtzuerhalten bzw. durchzusetzen.
Mithilfe einer vollständigen Devisenbewirtschaftung — der Kontrolle des Kapitalverkehrs — kann eine Regierung die gesamten Devisenströme lenken. Werden sämtliche Transaktionen, also auch im Güter- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland, genehmigungspflichtig, findet eine vollständige Kontrolle über die Leistungsbilanz statt:
• Deviseneinnahmen aus Exporten müssen an die Zentralbank/den Staat abgeliefert werden (Ablieferungspflicht).
• Die Zuteilung der eingenommenen Devisen wird zentral durch einen Wirtschaftsplan gesteuert, etwa für den Kauf notwendiger Importe. Die Devisenbewirtschaftung ist also eine nicht-marktwirtschaftliche, protektionistische Maßnahme zur Beeinflussung des nationalen Wechselkurses. Weitere Ziele können sein:
• den Devisenmangel zu managen oder Spekulationen und deren Auswirkungen zu begrenzen (Malaysia während der Asienkrise),
• ideologische Gründe, z.B. eine autonome Volkswirtschaft zu schaffen. Dabei können eine Reihe von Instrumenten eingesetzt werden wie etwa
• Kapitalexportsteuern, die die Kapitalflucht in- und ausländischer Anleger reduzieren,
• Kapitalimportsteuern, womit die die Aufnahme (kurzfristiger) Kredite in Auslandswährung durch inländische Kreditinstitute und Unternehmen besteuert wird,
• Mengenbeschränkungen des Kapitalimports und -exports und/oder
• Genehmigungspflicht für entsprechende Transaktionen.
Devisenkontrolle
Status der teilweisen oder vollständigen staatlichen Regulierung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland. Devisenbewirtschaftung ist immer mit einer zentral gelenkten staatlichen Außenhandelspolitik verbunden und wird meist in Ländern praktiziert, die einen chronischen Devisenmangel aufweisen. In der Regel ist die Devisenbewirtschaftung mit einer Devisenablieferungspflicht für sogenannte Deviseninländer, zumindest aber mit einer Devisenanmeldepflicht verbunden. Ihr technisches Ziel ist die Abstimmung von Deviseneinnahmen und -ausgaben, da der Handels- und Kapitalverkehr mit dem Ausland durch ein staatliches Devisenmonopol abgewickelt wird. Die zur Erfassung der Devisentransaktionen notwendigen Dokumente (Handelsrechnungen, Zollpapiere usw.) werden als Devisenkontrolldokumente bezeichnet. Bereits nach dem Ersten Weltkrieg wurden in Deutschland einzelne Devisenbewirtschaftungsmaßnahmen eingeführt (insbesondere 1923), die aber 1927 wieder aufgehoben werden konnten. 1931 kam es im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise erneut zu Devisenbewirtschaftungsmaßnahmen. Durch ein Devisenbewirtschaftungsgesetz wurde die Freizügigkeit im internationalen Zahlungsverkehr nahezu vollständig aufgehoben. 1945 wurden durch Militärgesetze grundsätzlich alle Geschäfte mit Devisenwerten verboten oder genehmigungspflichtig. Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden durch zahlreiche Runderlasse des Bundesministers für Wirtschaft und durch die Bank deutscher Länder (BdL) jedoch zunehmend allgemeine Genehmigungen erteilt. In der Folgezeit entwickelte sich das Devisenbewirtschaftungsrecht immer unübersichtlicher. Mit dem 1961. wirksam gewordenen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wurde ein grundsätzlicher Wandel vollzogen und dadurch für die Bundesrepublik Deutschland der internationale Zahlungsverkehr prinzipiell liberalisiert.
Form der Devisenrestriktionen. Staatliche Massnahmen zur teilweisen oder totalen Zwangsregelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch Vorschriften, Verbote und Kontrollen, umfassendes System der dirigistischen staatlichen Lenkung und Steuerung aller Zahlungsverkehrs-, Geld-, Kredit- und Kapitalverkehrstransaktionen zwischen Inland und Ausland. Massnahmen eines Staates zur teilweisen oder totalen Zwangsregelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch Vorschriften, Verbote und Kontrollen. Devisenbewirtschaftung soll den Nachfrageüberhang nach Devisen beseitigen bzw. verringern, wobei i. d. R. ein bestimmter Wechselkurs der eigenen Währung, der nicht marktkonform ist, aufrechterhalten werden soll. Anders als bei Konvertibilität von Währungen ist bei Devisenbewirtschaftung ein freier Austausch und Besitz von Devisen nicht zulässig. Die für exportierte Güter eingenommenen Devisen erfasst und verwaltet der Staat; sie werden nach einer von ihm aufgestellten Bedarfsskala verwendet. Über Jahrzehnte hinweg in vielen Formen und Verfahren betrieben. Auch heute noch in den Industrieländern nicht vollständig überwunden. In Entwicklungs- und Schwellenländern ein fast selbstverständliches Instrument planwirtschaftlicher Lenkungs- und »Schutz«massnahmen. In Deutschland gibt das AWG Staat und Bundesbank ein perfektes Instrumentarium an die Hand, das auf dem Verordnungswege ganz oder in Teilen in Kraft gesetzt werden kann. Durch die Einführung der EWWU hat dieses jedoch nahezu alle Bedeutung eingebüsst.
Situation, in der die (freie) Verfügbarkeit über und die (freie) Verwendbarkeit von Devisen durch staatliche Vorschriften vielfältiger Art geregelt, kontrolliert und eingeschränkt werden. Die Konvertibilität ist bei Devisenbewirtschaftung entweder vollständig oder zumindest weitgehend aufgehoben. Das Grundelement jeder Form der Devisenbewirtschaftung ist darin zu sehen, dass Transaktionen zwischen Devisenausländern und Deviseninländern generell genehmigungspflichtig sind, wenn sie nicht überhaupt verboten sind. Die Zuteilung von Devisen ist an solche Genehmigungen gebunden, während der Zufluss von Devisen generell zu einer Ablieferungspflicht führt. Nach welchen Regeln und zu welchem Wechselkurs Devisen zugeteilt werden bzw. abgeliefert werden müssen, hängt jeweils davon ab, welche Zielsetzungen die staatlichen Instanzen mit der Devisenbewirtschaftung verfolgen. Infolgedessen zeigt die Devisenbewirtschaftung bei ihrer Anwendung in der Praxis ein vielfältiges Erscheinungsbild. Oftmals wird bei den Zuteilungen von Devisen nach der Dringlichkeit der damit finanzierten Importe entschieden. Die Ablieferungspflicht von Devisen kann zur Erhaltung von Anreizen zur Devisenerzielung mit unterschiedlich hohen freien Verwendungsmöglichkeiten verbunden sein. Besonders suspekt gelten in Ländern mit Devisenbewirtschaftung (private) Kapitalbewegungen, die in vielen Varianten verboten sind oder besondes streng kontrolliert werden. Als ebenso unnötig gilt Devisenbewirtschaftern zumeist die Devisennachfrage zur Finanzierung von (privaten) Auslandsreisen. Entweder werden zu diesem Zweck überhaupt keine Devisen zugeteilt oder nur sehr geringe Beträge in grösseren Zeitabständen. Ein beliebtes Instrument im Rahmen der Devisenbewirtschaftung sind multiple Wechselkurse, die eingesetzt werden, um die von den Devisenbewirtschaftern gewünschten Effekte auf den Aussenhandel und die internationalen Kapitalbewegungen zu erzielen. Folge einer umfassenden Devisenbewirtschaftung und der fehlenden Konvertibilität ist die Entstehung von freien Märkten oder Schwarzmärkten. Deren Umfang hängt ab vom Ausmass der Devisenbewirtschaftung, von der Möglichkeit, die staatlichen Reglementierungen unentdeckt umgehen zu können und von der Härte der Sanktionen, mit der Verstösse gegen Devisenbewirtschaftungsvorschriften geahndet werden. Mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist eine Devisenbewirtschaftung grundsätzlich unvereinbar. In den wichtigsten Welthandelsländern halten sich Devisenbewirtschaftungsmassnahmen gegenwärtig in engen Grenzen. Insb. in Europa sind in vielen Ländern noch vorhandene Konvertibilitätsbeschränkungen in den letzten Jahren aufgehoben worden. Hingegen praktizieren nahezu alle sog. Entwicklungsländer eine mehr oder minder ausgeprägte Devisenbewirtschaftung. Die Devisenbewirtschaftung ist eine Erfindung des 20. Jh. Sie hat ihren Ursprung in den devisenrechtlichen Regelungen, die einige Länder im Verlaufe des Ersten Weltkriegs einführten. Ihren traurigen Höhepunkt erreichte die Devisenbewirtschaftung mit einem verheerenden Bilateralismus in den 30er und 40er Jahren als Folge der Weltwirtschaftskrise und des Zweiten Weltkriegs. Seit den 50er Jahren kam es dann zumindest in den Industrieländern marktwirtschaftlicher Prägung zu einem allmählichen Abbau bzw. zu einer Aufhebung der Devisenbewirtschaftung und zu dem Übergang zu (vollständiger) Konvertibilität. Zudem erfordert gegenwärtig die Errichtung einer Europäischen Währungsunion die vollständige Konvertibilität aller daran beteiligten Mitgliedswährungen. Länder mit sozialistischem Wirtschaftssystem oder Länder, die sich in der Übergangsphase zu einem marktwirtschaftlichen System befinden, verfügen auch heute über ein umfassendes Devisenbewirtschaftungssystem. Literatur: International Monetary Fund, Annual Report on Exchange Arrangements and Exchange Restrictions, Washington, lfd. Jahrgänge. Meyer, F.W.I\'Willgerodt, FI., Devisenbewirtschaftung, in: HdWW, Bd. 2, Stuttgart u. a. 1980, S. 159 ff.
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