(Kapitaleinfuhr) aus einzelwirtschaftlicher Sicht die Verlagerung von Kapital (Sachkapital und Finanzkapital) aus dem Ausland ins Inland, d.h. die Geld- und Kapitalanlage von Ausländern im Inland bzw. (Netto-)Kreditaufnahme von Inländern im Ausland. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht folgt daraus ein Nettokapitalimport der Volkswirtschaft, wenn in einer Periode die Summe der vermögensmässigen Verpflichtungen des Inlandes gegenüber dem Ausland insgesamt ansteigt, neu begründete Verbindlichkeiten also nicht durch einen gleichwertigen Rückgang der Verbindlichkeiten oder eine Zunahme der Forderungen gegenüber dem Ausland kompensiert werden. Ein Nettokapitalimport ist also mit einer Zunahme der Nettoauslandspassiva (Abnahme der Nettoauslandsaktiva) der Volkswirtschaft verbunden. Aus dieser Abgrengung folgt, dass ein Nettokapitalimport einer Volks- Wirtschaft insgesamt mit einem Defizit der Leistungsbilanz i.w.S. (Realtransfer von Gütern) untrennbar verbunden sein muss. Kapitalimporte werden statistisch in der Kapitalbilanz i. w. S. erfasst.
-Import; - Kapitalbilanz
Investitionen von Ausländern im Inland. Dieses können sein: Erwerb von Unternehmensbeteiligungen im Inland, Erwerb inländischer Wertpapiere durch Ausländer, Kreditschöpfung im Ausland.
Siehe auch: Kapitalexport, Kapitalbilanz
Die Gesamtheit ausländischer Vermögensanlagen im Inland.
Vorhergehender Fachbegriff: Kapitalhilfe | Nächster Fachbegriff: Kapitalimportneutralität
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|