(Geldanlage, Vermögensanlage, investment, investment of funds) Investition von Geldbeträgen zu anderen als Verbrauchszwecken in
? Geldanlagen (Nominalanlagen) in Form von z. B. Sparkonten, festverzinslichen Wertpapieren,
? Sachwerten in Form von Beteiligungen, Grundstücken usw.
Bei Kapitalanlagen ohne laufenden Ertrag wird u.U. einerseits auf überproportionale Wertsteigerungen des Anlageobjektes spekuliert. Dies ist u.U. bei der Anlage in Edelmetallen, Edelsteinen, Antiquitäten, Münzen, Briefmarken, Immoblilien möglich. Die Wahrscheinlichkeit, daß diese Anlagestrategie gelingt, steigt (fällt) mit wachsender (sinkender) Inflationsrate. Andererseits können derartige Kapitalanlagen auch in Erwartung einer niedrigeren Besteuerung der Kapitalerträge aufgrund eines geringeren sonstigen Einkommens zum Fälligkeitszeitpunkt (z. B. in Form von Zerobonds) vorgenommen werden.
Kapitalanlagen mit laufendem Ertrag umfassen entweder reine Gläubigerrechte (Spar- und Termineinlagen, Darlehen, fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere, Rentenfondsanteile, Bauspar-, Versicherungsverträge) oder Eigentümer- bzw. Teilhaberrechte (Beteiligungserwerb an Unternehmen, z. B. Aktien, oder Immobilien in direkter Form oder indirekt über den Erwerb von Aktien- bzw. Immobilienfondsanteilen).
Die Ziele der Kapitalanlage liegen im Streben des Investors nach:
(1) Sicherheit: Minimierung des Risikos eines teilweisen oder völligen Herrschafts- und/oder Substanzverlustes;
(2) Rentabilität: Erwirtschaftung eines möglichst hohen Ertrags für den Zeitraum der Kapitalüberlassungsdauer;
(3) Liquidität: Optimierung der Kapitalanlage in der Form, daß Geldnähe der Kapitalanlage und ein eventueller Kapitalbedarf des Anlegers aufeinander abgestimmt sind: Minimierung der Risiken, die mit der künstlichen Liquidität der Kapitalanlage zum Zeitpunkt tn-x und/oder einer anderweitigen Finanzierung eines möglichen Kapitalbedarfs zum gleichen Zeitpunkt verbunden sind.
Die Verfolgung dieser Ziele in ihrer jeweils extremen Ausprägung führt zwangsläufig zu Zielkonflikten, weswegen entsprechende Zielkompromisse geschlossen werden müssen. Dies setzt eingehende Kenntnisse über Anlagealternativen einschließlich der ihnen innewohnenden Chancen und Risiken, Konditionen sowie Wirkungsmechanismen, Einflußfaktoren und Trends an den nationalen und internationalen Geld-, Kredit- und Kapitalmärkten voraus. Hinzu kommt die Beherrschung bestimmter Analyse- und Prognosetechniken - ggf. computerunterstützt. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß die Kapitalanlagepolitik institutioneller Anleger (Investmentfonds, Lebensversicherer etc.) sowie diejenige bei großen individuell privat oder durch Treuhänder verwalteten Vermögen anders verläuft als bei kleinen Kapitalanlagevolumina (unter 100 000 ?). Zu berücksichtigen ist schließlich, daß insbesondere bei kleinen Kapitalanlagen die Anlageentscheidung schwer reversibel ist, da mit einer eventuellen Desinvestition erhebliche Verluste verbunden wären (z. B. Kapitalanlage in Lebensversicherungen).
Die Ziele der Kapitalanlagepolitik werden in Form einer Zielfunktion formuliert, wobei eines der Ziele, im Normalfall das Rentabilitätsziel Vorrang hat.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Profitbringende Verwendung von Geld, Verwandlung von Geld in Kapital.
Investition von Geld(kapital) in Sachgütern oder Finanztiteln.
(Geldanlage, Vermögensanlage) Verwendung von nicht konsumtiv benötigten Geldbeträgen unter dem Aspekt der Rentabilität bzw. Werterhaltung. Die Auswahl aus der Palette der Kapitalanlagemöglichkeiten, die von Wertpapieren über Immobilien, Edelmetalle bis hin zu Sachwerten reicht und weitgehend durch institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen geprägt wird, unterliegt letztlich dem individuellen Risiko-Ertrags-Kalkül jedes einzelnen Anlegers (Portfoliotheorie).
Langfristige Geldanlage in Sach- oder Geldwerten.
Vorhergehender Fachbegriff: Kapitalangebot | Nächster Fachbegriff: Kapitalanlagebesicherung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|