Entwicklungshilfe
Teil der Entwicklungshilfe. Die Kapitalhilfe Deutschlands wird i. d. R. als Projekthilfe, d. h. für ein bestimmtes, geplantes, den Aufbau des Entwicklungslandes förderndes Unternehmen gewährt. Die Höhe der Kapitalhilfe wird in Regierungsverhandlungen festgelegt; Vergabe erfolgt auf der Grundlage politischer Richtlinien. Kapitalhilfeprogramme des Bundes werden über die KfW abgewickelt. Kapitalhilfemittel finden ausserdem in der Kreditvergabe an ausländische Entwicklungsbanken Verwendung.
Form der Entwicklungshilfe, die unmittelbar an den Finanzströmen ansetzt und einseitige Transaktionen, deren Laufzeit im Extremfall unendlich ist, sowie langfristige Nettokapitalimporte der Entwicklungsländer umfasst. Sie wird in erster Linie vergeben, um den langfristigen Entwicklungsprozess eines Landes zu beschleunigen, und versucht, Sach- und Humankapitalengpässe zu beseitigen. Nach Massgabe ihrer Träger unterscheidet man (1) Öffentliche Kapitaihilfe (durch staatliche Organisationen): Wird die Hilfe mit Verwendungsauflagen verbunden bzw. ohne solche gewährt, so handelt es sich um eine Projekthilfe bzw. um eine Programmhilfe. Eine zweite Untergliederung lässt sich danach vornehmen, ob die Nehmerländer die Hilfe zum Kauf von Waren aus dem Geberland verwenden müssen (sog. Lieferbindung) oder nicht. Drittens kann man zwischen bilateraler Hilfe und multilateraler Hilfe unterscheiden. Eine weitere Form der öffentlichen Kapitalhilfe besteht darin, dass Sonderziehungsrechte - gemäss einer häufig vorgetragenen Forderung - im Rahmen des sog. "link" zur Entwicklungsfinanzierung eingesetzt werden. (2) Private Kapitalhilfe (durch Kirchen, private karitative Organisationen, private Unternehmen): Diese setzt i.d.R. unterhalb der Regierungsebene an und erreicht durch die Kooperation mit gesellschaftlichen Gruppen des Entwicklungslandes oft andere Bevölkerungsgruppen als die öffentliche Hilfe. Bei der Gewährung von Kapitalhilfe ist zu beachten, dass die ökonomisch sinnvolle Verwendung der dadurch transferierten Ressourcen durch die Absorptionskapazität einer Volkswirtschaft für Kapital begrenzt wird.
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