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Entwicklungshilfe

Entwicklungshilfe nennt man alle (meist staatlichen) Maßnahmen, mit denen Entwicklungsländer unterstützt werden, und zwar durch Kapitalhilfe, Warenlieferungen, personelle und technische Hilfe (Einsatz von Beratern) oder Handelserleichterungen. Für Entwicklungsländer ist (im Vergleich zu Industrieländern) typisch: 0 ein vergleichsweise niedriges Pro-Kopf-Einkommen der Einwohner, ein eher bescheidenes Sozialprodukt, 0 geringe Technisierung, niedriger Ausbildungsstand der Arbeitskräfte, oft ernsthafte Versorgungsmängel in I I inblick auf lebensnotwendige Güter, z. T. bedingt durch hohe Geburtenraten, 0 meist Landwirtschaft vorherrschend, geringe Industrialisierung, eine wenig ausgeprägte Infrastruktur (z. B. gering ausgebautes Straßensystem). Entwicklungshilfe ist vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Die Entwicklungsländer können nur so den Rückstand in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht aufholen. Im einzelnen werden folgende Ziele verfolgt: 0 Verbesserung der Verhältnisse in der Landwirtschaft, um Hungersnöte einzudämmen und die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln zu gewährleisten.

Sammelbegriff für alle Maßnahmen zur Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus und der sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern. Sie zielen auch auf eine Steigerung des internationalen Handels der Entwicklungsländer untereinander (Süd-Süd-Handel) sowie des Handels mit den Industrieländern (Nord-Süd-Handel). Die Entwicklungshilfe erfolgt bilateral (von Staat zu Staat) oder multilateral (unter Einschaltung internationaler Organisationen). Neben der bilateralen Entwicklungshilfe leistet Deutschland multilaterale Kapitalhilfen über zahlreiche internationale Organisationen (zum Beispiel Weltbankgruppe) und Fonds (zum Beispiel Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)). Darüber hinaus gewährt sie Entwicklungshilfe über Einrichtungen der Vereinten Nationen sowie durch die Beteiligung an regionalen Entwicklungsbanken.
Folgende Arten der Entwicklungshilfe werden unterschieden:
- Kapitalhilfe: Umfaßt Kredite und nicht rückzahlbare Zuwendungen (Grants). Auf diese Weise werden auch deutschen Exporteuren Liefermöglichkeiten in die Entwicklungsländer eröffnet. Sie ist jedoch in der Regel nicht an eine Verpflichtung des Empfängerlandes zur Abnahme deutscher Leistungen gebunden. Deutsche Exporteure müssen des wegen grundsätzlich an internationalen Ausschreibungen teilnehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist zuständig für die Bearbeitung bilateraler Kredite und die Ausgestaltung der Kreditverträge mit den ausländischen meist staatlichen Kreditnehmern
- Technische Hilfe: Maßnahmen der technischen Beratung, Planung von Industrieprojekten, Verwaltungs- und Ausbildungsberatung usw. Zuständig ist die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Sie erfaßt deutsche Interessenten und fordert sie bei Ausschreibungen zur Abgabe von Angeboten auf.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Kapitalhilfe und technische Hilfe für Entwicklungsländer oder unterentwickelte Regionen.

Ziel ist eine Beschleunigung ökonomischer Entwicklungsprozesse z.B. durch Handelshilfe oder Finanzhilfe. Sie ermöglicht den Transfer verschiedenartiger Ressourcen von einem Land bzw. einer internationalen Organisation in ein anderes Land zu Konditionen, die günstiger sind als die allgemeinen Bedingungen. Seit dem Ausbruch der Schuldenkrise 1982 gibt es einen enormen Bedeutungszuwachs der internationalen Finanzhilfen durch den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank, gekoppelt mit dem Diktat von neoliberalen ökonomischen Anpassungsprogrammen (Weltbankdiktat).

Transfer realer Ressourcen bzw. von Ansprüchen auf reale Ressourcen von einem Land bzw. einer internationalen Organisation in ein anderes Land zu (für das Nehmerland) günstigeren Konditionen als den allgemeinen Marktbedingungen mit dem Ziel, Entwicklungsprozesse zu beschleunigen. Aus psychologischen Erwägungen wird häufig auf das Wort "Hilfe" verzichtet und statt dessen - wie im amtlichen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland - von "wirtschaftlicher Zusammenarbeit" gesprochen. Die Bemühungen zu deren Verbesserung auf internationaler Ebene sind Gegenstand des  Nord-Süd-Dialogs. Die Rechtfertigung der Entwicklungshilfe wird ganz allgemein in der unbefriedigenden Beschleunigung der Entwicklung durch die nationale Entwicklungspolitik gesehen. Die Massnahmenkataloge können unterschieden werden in: (1)   Handelshilfe; (2)  Finanzhilfe, die unmittelbar an den Finanzströmen ansetzt und das Ausmass der Nettokapitalimporte (einschl. der unentgeltlichen Übertragungen) in Entwicklungsländer vergrössern soll. Je nach Fristigkeit erfolgt eine weitere Differenzierung in die kurzfristig orientierte Liquiditätshilfe, deren zentraler Ansatzpunkt das Konzept der kompensatorischen Finanzierung darstellt, und die Kapitalhilfe, die langfristiger Natur ist. Einen Überblick über Art und Umfang der von der Bundesrepublik geleisteten Entwicklungshilfe gibt die Tabelle. Die Aussagekraft der absoluten Zahlen kann — besonders für internationale Vergleiche - dadurch erhöht werden, dass man sie in Relation zum Bruttosozialprodukt setzt. Hierbei ergeben sich - jeweils für das Jahr 1984 - für die gesamten Leistungen, die zu günstigeren Bedingungen als den Marktkonditionen erbracht werden, ein Anteil von 0,51%, für die öffentliche bzw. private Entwicklungshilfe ein Anteil von 0,45 bzw. 0,06%.   Literatur: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Journalisten-Handbuch Entwicklungspolitik 1985. Hemmer, H.-R., Wirtschaftsprobleme der Entwicklungsländer, 2. Aufl., Mün- Entwicklungshilfe   Leistungen an Entwicklungsländer und multilaterale Einrichtungen, die von öffentlichen Stellen oder von deren ausführenden Organen gewährt werden, wobei jede Transaktion folgende Bedingungen zu erfüllen hat: -   sie muss in erster Linie der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Hebung des Lebensstandards in den Entwicklungsländern dienen, -   sie muss zu vergünstigten finanziellen Bedingungen erbracht werden, d. h. ihr Zuschusselement muss mindestens 25 % betragen. 2   Leistungen, die unmittelbar an ein Entwicklungsland oder an einen regionalen Zusammenschluss von Entwicklungsländern erbracht werden. 3   Unter technischer Zusammenarbeit ist zu verstehen: Stipendien für Studenten und Praktikanten; der Einsatz von Fachkräften; die Lieferung von Ausrüstungen und Material für Forschungs-, Ausbildungs- und Demonstrationszwecke; sonstige Zusammenarbeit wie technische Unterstützung und Beratungsdienste auf vertraglicher Basis. Vor allem Zuschüsse im Rahmen finanzieller Zusammenarbeit, Nahrungsmittelhilfe, Verwaltungskosten und humanitäre Hilfe. 5   Leistungen, die über die auf dem Entwicklungssektor tätigen internationalen Organisationen (z.B. Weltbankgruppe, UN, EWG) erbracht werden. 6   Überwiegend Zuschüsse an den Europäischen Entwicklungsfonds sowie auf die Bundesrepublik Deutschland entfallene Leistungen für Entwicklungsländer aus dem EG-Haushalt. Überwiegend Internationale Entwicklungsorganisation. Alle öffentlichen Leistungen, die eine der Bedingungen der öffentlichen Entwicklungshilfe nicht erfüllen. 9   Erwerb der von internationalen Organisationen emittierten Wertpapiere durch öffentliche Stellen (z.B. durch die Deutsche Bundesbank) sowie Gewährung von Krediten. 10  Zuschüsse nichtstaatlicher Organisationen (z.B. Kirchen, Stiftungen, Verbände) aus Eigenmitteln und Spenden an Entwicklungs* länder. 11   Emissionen von Schuldtiteln multilateraler Finanzierungsinstitutionen am deutschen Kapitalmarkt sowie Kreditaufnahmen bei deutschen Banken. Quelle: Statistisches Jahrbuch 1991. chen 1988. Kebschull, DJFasbender, K./Naini, A., Entwicklungspolitik: Eine Einführung, 2. Aufl., Opladen 1975.  

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