Form der öffentlichen Kapitalhilfe, deren Vergabe an bestimmte Verwendungsauflagen, wie z. B. die Durchführung konkreter Projekte, gebunden ist. Diese Verwendungsverpflichtung besteht allerdings nur formal, wenn das Projekt auch ohne ausländische Hilfe durchgeführt worden wäre. Die durch die Projekthilfe freigesetzten Mittel können so für andere Verwendungen genutzt werden. Die Geberseite begründet die Projekthilfe vor allem mit den - im Vergleich zur —Programmhilfe - besseren Kontrollmöglichkeiten bezüglich der Verwendung der Gelder und den voraussichtlich daraus entstehenden Erträgen. Weiterhin wird auf die Möglichkeit zur Beeinflussung der Entwicklungspolitik des Entwicklungslandes hingewiesen, die u. a. darin besteht, im Rahmen einer —Projektevaluierung durch eine —Kosten-Nutzen-Analyse jene Zielfunktion für das Entwicklungsland zugrundezulegen, die von Geberseite aus als sinnvoll erachtet wird.
Vorhergehender Fachbegriff: Projektgesellschaft | Nächster Fachbegriff: Projektion
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|