In der Terminologie des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) ein Gebietsansässiger.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Hauptniederlassung oder Sitz im Bundesgebiet. Das AWG spricht von Gebietsansässigen. Ggs.: Devisenausländer, Gebietsfremder.
Devisenrechtliche Bez. für natürliche und juristische Personen, die einen ordentlichen Wohnsitz bzw. ihre Hauptniederlassung im inländischen Wirtschaftsgebiet haben. Hierfür wird in den deutschen außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen der Begriff Gebietsansässiger verwendet.
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