Handelsfaktura, Commercial Invoice, Facture Commerciale
liefert als Dokument im Außenhandel genaue Informationen über das zugrundeliegende Handelsgeschäft. Sie wird in der Regel in mehrfacher Ausfertigung ausgestellt und dient vor allem der Überprüfung der vertragsmäßigen Abwicklung des Warengeschäfts durch den Empfänger der Ware. Darüber hinaus dient sie den Behörden zur Ein- und Ausfuhrüberwachung sowie der zollrechtlichen Abwicklung im Einfuhrland. Es existieren keine internationalen Regelungen zu Form und Inhalt einer Handelsrechnung. Gewöhnlich werden jedoch Angaben über den Namen und den Geschäftssitz des Verkäufers und des Käufers, die genaue Warenbezeichnung und Warenmenge, die Verpackung, der Kaufpreis, sonstige Preisbestandteile, Zahlungsbedingungen sowie sonstige allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen aufgenommen. Unterschiedliche nationale Einfuhrvorschriften verlangen spezifische Angaben, zum Beispiel zu Einzelheiten der Waren, Unterschrift des Exporteurs, Ursprungserklärungen, Belege zu Authentizität oder Richtigkeit der Rechnung usw. Die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 500) enthalten Mindestanforderungen an Handelsrechnungen. Spezielle Formen sind die «legalisierte Handelsrechnung», die durch eine Industrie- und Handelskammer oder ein Konsulat beglaubigt worden ist. Eine Pro-Forma-Rechnung bezeichnet eine nur der Form halber ausgestellte Handelsrechnung, die zusätzlich zur eigentlichen Handelsrechnung erstellt wird. Sie unterliegt außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (zum Beispiel Mustersendungen, Sendungen an ein Konsignationslager) oder kann im Rahmen eines Angebotes an einen Käufer abgegeben werden, um diesem genaue Angaben über Menge und Beschaffenheit der Ware, den Verkaufspreis usw. zu liefern. Sie wird häufig gebraucht, um eine Einfuhrlizenz zu beantragen. Sie informiert darüber hinaus auch über die Höhe eines zu eröffnenden Akkreditivs. Daneben existieren Sonderformen wie Konsulatsfaktura und Zollfaktura.
(engl.: commercial invoice). Beweisurkunde im Außenhandel über die Vertragserfüllung. Mit ihr macht der Exporteur seine Geldforderung gegenüber dem Importeur geltend. Die H. wird vom Exporteur ausgefertigt und enthält detaillierte Angaben über die Vertragsparteien (Namen und Anschriften); Ausstellungsdatum; Warenbezeichnung; Warenmenge und -gewicht; Preis je Einheit und Gesamtpreis; Art der Markierung und Verpackung; Liefer- und Zahlungsbedingungen; Fracht- und Versicherungskosten. Der Exporteur bestätigt mit seiner Unterschrift die Korrektheit der Angaben. Die H. dient dem Importeur als Prüfunterlage für die Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag und für die Zahlungsanweisung. Sie ist ein wichtiges Dokument für die Zollabfertigung (wofür vielfach weitere Angaben erforderlich sind, z. B. zu Zolltarifnummer, Frachtbriefnummer, Rabatt). Die H. liefert aber auch anderen Stellen, wie Finanzamt, Bank, Versicherung, Spedition genaue Angaben über das zu Stande gekommene Geschäft. Vgl. Proforma-Rechnung, legalisierte Handelsrechnung.
Vorhergehender Fachbegriff: Handelspreisempfehlung | Nächster Fachbegriff: Handelsrechnung, legalisierte
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|