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Spedition

Logistischer Dienstleister (Dienstleistungslogistik). Zu den klassischen Aufgaben des Spediteurs (Transportieren, Umschlagen, Lagern) kommen zunehmend weitere logistische Aufgaben hinzu. Beispiele: Bestandsmanagement, bedarfsgerechte An- und Abtransporte (Just-in-Time), kundengerechte Spezialtransporte (z.B. von Gefahrgut, Kühlgut), Kommissionierung, Verpackung und Etikettierung, Rack-Jobbing, Qualitätssicherung, Montage, Retourenabwicklung, Leergutverwaltung und -transport, Entsorgungslogistik, Inkassoaufgaben, Factoring.

Eine Spedition ist ein Unternehmen, das die gewerbsmäßige Versendung von Gütern an einen bestimmten Zielort übernimmt. Dazu gehören etwa die Bestimmung des Beförderungsmittels und -weges, die Erstellung der Versandpapiere, die Verzollung etc., nicht jedoch der physische Transport. Dieser obliegt dem Frachtführer. Führt die Spedition den Transport mit eigenen Personal- und Fahrzeugkapazitäten durch, spricht man von Selbsteintritt (§ 458 HGB). Speditionen sind verkehrsträgerübergreifend tätig, der Schwerpunkt liegt jedoch im Straßengüterverkehr. Das Speditionsgeschäft ist in §§ 453 - 466 HGB geregelt.

Eine Spedition ist ein Unternehmen, das die Versendung von Gütern an bestimmte Zielorte besorgt (vgl. auch § 453 HGB). Sie bestimmt die Beförderungsmittel und den Beförderungsweg. Zu ihren Leis­tungen zählen weiter die Ausführung sonstiger vereinbarter auf die Beförderung bezogener Leistungen wie Versicherung und Verpackung des Gutes, Kennzeichnung und Zollbehandlung (vgl. §§ 454-466 HGB). Der physische Transport obliegt dem  Frachtführer. Führt die Spedition auch den Transport mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen durch, so liegt ein Selbsteintritt (§ 458 HGB) vor. Siehe auch  Logistik, Grundlagen (mit Literaturangaben).

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