Konsulatsfaktura heißt ein Dokument, in dem ein Konsulat bestätigt, dass der Betrag einer Rechnung (Faktura) mit dem Handelswert der Ware übereinstimmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Ware bei der Einfuhr mit ihrem vollen Wert verzollt wird.
Consular Invoice, Facture Consulaire
vorgeschriebene Rechnungen für die Versendung von Gütern nach bestimmten Ländern mit Beschreibungen der jeweiligen Güter, Klassifizierungen nach den Bestimmungen des jeweiligen Einfuhrlandes sowie mit Angaben über Einzelgewichte und den Verkaufspreis in Übereinstimmung mit den Handelsrechnungen. Konsulatsfakturen sind auf einem vorgeschriebenen Formular in der von dem Käuferland vorgeschriebenen Sprache zu erstellen und dem Konsulat des Käuferlandes zur Beglaubigung einzureichen. Es empfiehlt sich, bei der Ausfertigung der Formulare die von dem jeweiligen Bestimmungsland erlassenen Vorschriften genau zu beachten.
ist eine Rechnung, die zur Ermittlung des Zolls beim Import dient. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer und vom zuständigen ausländischen Konsulat beglaubigt. Zusammen mit der Handelsfaktura, dem Ursprungszeugnis, dem Konnossement und der Einführlizenz gehört sie zu den Zollpapieren und wird mit ihnen bei Einführ ins Bestimmungsland eingereicht.
Eine Konsulatsfaktura entspricht inhaltlich weitgehend der Handelsrechnung. Sie ist jedoch auf einem Vordruck des Konsulats des Importlandes zu erstellen und vom Konsulat durch Unterschrift zu legalisieren. Mit diesem Verfahren soll gegenüber den Behörden des Importlandes die Marktüblichkeit (Angemessenheit) des Preises bzw. der Ursprung der Güter u.Ä. belegt werden, u.a. um auf dieser Grundlage eine wertentsprechende Zollerhebung zu erreichen.
(engl.: consular invoice). Rechnung, die vom Konsulat des Importlandes im Exportland auf eigenem (vorgeschriebenem) Formular ausgestellt wird. Sie bescheinigt — neben den üblichen Angaben einer Handelsrechnung — das Ursprungsland der Ware und die Angemessenheit des Preises. (Rechnungswert und Handelswert im Exportland sollen übereinstimmen, wodurch es zu keinen Manipulationen zulasten des Importlandes kommen kann). Die K. dient als Unterlage für die Verzollung im Importland. Ihre Ausstellung erfordert manchmal eine längere Bearbeitungszeit und erfolgt nicht kostenfrei.
Vorhergehender Fachbegriff: Konsulats- und Mustervorschriften | Nächster Fachbegriff: Konsulatsgebühren
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|