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Bestimmungsland

Verbrauchsland
Bezeichnung aus der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für jenes Land, in dem die ausgeführten Waren gebraucht, verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Ist dieses Land nicht ausdrücklich genannt, so gilt das letzte bekannte Land, in das die Waren verbracht werden sollen, als Bestimmungsland (Käuferland).

siehe  Bestimmungslandprinzip (siehe auch   Steuerrecht, Internationales).

Begr. d. Außenwirtschaftsrechts (§ 8 Abs. 5 AWV) für das Land, in das die aus einem anderen Land ausgeführten Waren verbracht oder in dem diese Waren bearbeitet, verarbeitet oder verbraucht werden sollen. Vgl. Käuferland.

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