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Zollpapiere

sind Dokumente, die bei Aus- und Einfuhr den Zollbehörden zur Abfertigung der Ware und zur Berechnung des Zolls vorgelegt werden müssen. Hierzu gehören hauptsächlich: Proforma- Rechnungen, Zollfaktura, Handelsfaktura, Konsulatsfaktura, Ursprungszeugnis, Gesundheitszeugnis und Warenverkehrsbescheinigung. Die Ausfertigung der einzelnen Papiere und die Beibringung eventueller weiterer Dokumente regeln sich nach den Zollbestimmungen der einzelnen Staaten.

S. a. Handels- und Zollpapiere.

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