Warenverkehrsbescheinigung/ Präferenznachweis nennt sich ein Dokument im Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU Handelsabkommen geschlossen hat, sowie mit Staaten/Gebieten, die der EU assoziiert sind. Mit dieser Bescheinigung (Aussteller: Ausführer selbst oder Zollbehörde) wird der Ursprung der Ware bewiesen.
Präferenznachweis zur Erlangung von Zollfreiheit bzw. zur Gewährung von Vorzugszöllen. Eine Warenverkehrsbescheinigung ist erforderlich für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die Europäische Union (EU) Freihandels-, Präferenzoder Kommunikationsabkommen geschlossen hat sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der EU assoziiert sind (Assozierung, Zollpräferenzen).
ist eine Bescheinigung, die vom Zollamt ausgestellt wird. Sie dient dazu, im Warenverkehr innerhalb der EG ermäßigte Zolltarife zu erlangen.
Für die Gewährung bzw. Erlangung von Zollbegünstigungen / Zollpräferenzen (die in zvvischenstaatli-chen Präferenzabkommen festgelegt sind; so bezüglich des Warenverkehrs mit Staaten, mit denen die EU Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat) ist Voraussetzung, dass die Ursprungseigenschaft der Waren gegenüber der Zollbehörde des Empfängerlandes dokumentiert wird. Dazu dienen als Präferenznachweise unter anderem die Warenverkehrsbescheinigungen. Formen bzw. Formulare sind z.B. EUR.1, EUR
2. und A.TR.
(WVti). Gem. EG-Zollrecht ein Präferenznachweis (Präferenz-Ursprungsnachweis), der zur Erlangung einer Vorzugsbehandlung importierter Waren dient. Mit der WVB bestätigt eine Zollstelle in der EG oder in einem Land, das mit der Gemeinschaft durch ein Freihandels-, Präferenz-, Kooperations- oder Assoziierungsabkommen verbunden ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Zollfreiheit oder von Vorzugszöllen erfüllt sind. Vgl. Lieferantenerklärung.
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