Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Warenverkehrsbescheinigung

Warenverkehrsbescheinigung/ Präferenznachweis nennt sich ein Dokument im Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU Handelsabkommen geschlossen hat, sowie mit Staaten/Gebieten, die der EU assoziiert sind. Mit dieser Bescheinigung (Aussteller: Ausführer selbst oder Zollbehörde) wird der Ursprung der Ware bewiesen.

Präferenznachweis zur Erlangung von Zollfreiheit bzw. zur Gewährung von Vorzugszöllen. Eine Warenverkehrsbescheinigung ist erforderlich für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die Europäische Union (EU) Freihandels-, Präferenzoder Kommunikationsabkommen geschlossen hat sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der EU assoziiert sind (Assozierung, Zollpräferenzen).

ist eine Bescheinigung, die vom Zollamt ausgestellt wird. Sie dient dazu, im Warenverkehr innerhalb der EG ermäßigte Zolltarife zu erlangen.

Für die Gewährung bzw. Erlangung von Zollbegünstigungen / Zollpräferenzen (die in zvvischenstaatli-chen Präferenzabkommen festgelegt sind; so bezüglich des Warenverkehrs mit Staaten, mit denen die EU Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat) ist Voraussetzung, dass die Ursprungseigenschaft der Waren gegenüber der Zollbehörde des Empfängerlandes dokumentiert wird. Dazu dienen als Präferenznachweise unter anderem die Warenverkehrsbescheinigungen. Formen bzw. Formulare sind z.B. EUR.1, EUR
2. und A.TR.

(WVti). Gem. EG-Zollrecht ein Präferenznachweis (Präferenz-Ursprungsnachweis), der zur Erlangung einer Vorzugsbehandlung importierter Waren dient. Mit der WVB bestätigt eine Zollstelle in der EG oder in einem Land, das mit der Gemeinschaft durch ein Freihandels-, Präferenz-, Kooperations- oder Assoziierungsabkommen verbunden ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Zollfreiheit oder von Vorzugszöllen erfüllt sind. Vgl. Lieferantenerklärung.

Vorhergehender Fachbegriff: Warentypologie | Nächster Fachbegriff: Warenversicherung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : stochastisch | Konversionsanleihe | Frachtvorlage

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon